Vögel
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Gericht

Mit Gewehr auf Haus und Vögel geschossen

Weil er mit dem Luftdruckgewehr auf das Nachbarhaus und Vögel geschossen haben soll, steht ein 59-Jähriger aus Sattledt (Bezirk Wels-Land) vor Gericht. Ihm wird versuchte Tierquälerei, schwere Sachbeschädigung und das Vergehen nach dem Waffengesetz vorgeworfen.

Konkret wird dem Pensionisten vorgeworfen, Ende August letzten Jahres aus dem Fenster seines Hauses auf das Nachbarhaus geschossen zu haben.

Dort wurden mehrere Einschusslöcher entdeckt – unter anderem an der Fassade und am Garagentor. Auch ein Badezimmerfenster wurde beschädigt.

Angeklagter: „Wollte Vögel abschießen“

Das Einsatzkommando Cobra nahm den Schützen fest. Bei seiner Einvernahme gab der Mann an, das Luftdruckgewehr von einem Freund geborgt zu haben, um Vögel abzuschießen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden das Luftdruckgewehr, Munition und eine verbotene Waffe – ein Schalldämpfer – sichergestellt.

Der Beschuldigte zeigte sich nicht geständig. Er habe Vögel verscheuchen wollen, gab der 59-Jährige bei der Polizei zu Protokoll. Dennoch muss sich der Angeklagte wegen versuchter Tierquälerei verantworten. Denn: er soll im Mai des Vorjahres mit dem Luftdruckgewehr tatsächlich auf Vögel geschossen haben.