Chronik

Strafe für Arzneimittelbestellung in Indien bestätigt

Eine Linzerin, die im Ausland rezeptpflichtige Medikamente bestellt und dafür von der Stadt eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hatte, hat sich weitgehend erfolglos gegen diese beschwert.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) OÖ befand, der Frau hätte allein angesichts der Tatsache, dass die Arzneien in Österreich rezeptpflichtig sind, bewusst sei müssen, dass eine Bestellung im Ausland nicht rechtskonform sein könne.

150 Euro Strafe für Bestellung

Die Frau hatte vom Linzer Bürgermeister eine Strafe von 150 Euro bekommen, weil sie rezeptpflichtige Medikamente in Indien bestellt hatte, ohne dass für diese eine entsprechende Einfuhrbescheinigung vorlag. Dagegen erhob sie Beschwerde beim LVwG und argumentierte damit, ihr sei gar nicht bewusst gewesen, dass sie auf diesem Weg nicht ordern dürfe. Denn es würden ja teilweise sogar in österreichischen Medien über das Internet erhältliche Medikamente aus dem Ausland beworben.

LVwG reduzierte Geldstrafe geringfügig

Das LVwG kam aber zu dem Schluss, dass die verhängte Strafe dem Grunde nach zu bestätigen sei, lediglich der Geldbetrag wurde geringfügig reduziert. „Die Unkenntnis der Rechtslage ist grundsätzlich nicht geeignet, um ein Verschulden auszuschließen“, heißt es in der Begründung. Gerade beim Erwerb von Medikamenten im Internet sei erhöhte Vorsicht geboten – auch deshalb, weil es sich auch um gefälschte oder sogar gesundheitsschädliche Medikamente handeln könne.