Vater und Tochter gehen Hand in Hand ins Meer
Pixabay / sarahbernier3140
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Coronavirus

Reisestornierung: AK bringt Musterklage ein

Kommt es vor einer Reise zu einer Reisewarnung, bekommt man normalerweise eine kostenlose Stornierung. Doch sitzt der Reiseveranstalter in einem anderen Land und orientiert sich an den dortigen Reisewarnungen , ist die Rechtslage unklar. Die AK hat zwei Österreicherinnen ihre kostenlose Stornierung durchgesetzt.

Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht, berichtete die Arbeiterkammer (AK) am Sonntag. Die Reise sollte Anfang September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1.039 Euro.

Stornorechnung über 675 Euro

Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag von 675 Euro.

Die zu Hilfe gerufene Konsumentenschutzabteilung der AK Oberösterreich verwies auf ein zuvor ausgesprochenes deutsches Urteil. Dieses besagte, dass es für eine kostenlose Stornierung ausreicht, wenn aufgrund der Gesamtsituation davon ausgegangen werden kann, dass sich das Virus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausbreitet und dadurch ein Ansteckungsrisiko besteht. So wurde die kostenlose Stornierung letztlich akzeptiert.

Musterklage gegen spanischen Reiseveranstalter

Nun will die AK die Sache grundsätzlich geklärt wissen. „Wir vertreten die Ansicht, dass für österreichische Staatsbürger die Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums gelten muss – und nicht die des Außenministeriums jenes Landes, in dem der Veranstalter sitzt“, so AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer. Um diese Rechtsfrage zu klären, hat die Arbeiterkammer beim Bezirksgericht Traun eine Musterklage gegen einen spanischen Reiseveranstalter eingebracht.