Gericht

Quarantäne missachtet: Geldstrafe für Mutter

Eine Frau ist am Donnerstag in Linz zu 640 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ihre Quarantäne missachtet hatte, um ihr Kind zur Schule zu bringen. Auch eine Entschuldigung schützte sie nicht vor der unbedingten, vorerst nicht rechtskräftigen Strafe.

Die Mutter war selbst positiv getestet worden, auch an der Schule ihres Kindes gab es immer wieder Infektionen. Im November vergangenen Jahres, als das Kind nach der Quarantäne wieder zum Unterricht durfte, brachte sie es zur Schule. Die Frau hatte aber noch einen Absonderungsbescheid.

Ohne Maske beim Schuleingang

Am Eingang der Schule traf sie – ohne eine Maske zu tragen – eine andere Mutter und unterhielt sich mit ihr. Dabei gingen laut der Mutter noch mehrere Kinder an den beiden vorbei, laut Schuldirektorin sogar knapp zwischen ihnen durch. Weil sie von der Quarantäne wusste, wies die Direktorin die Frau weg. Die Mutter soll erklärt haben, sie habe aber keine Symptome und lasse sich von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nichts sagen. Danach ging sie zum Auto und fuhr weg.

Vor Gericht war die Mutter voll geständig, bestritt aber, die Tat mutwillig begangen zu haben. Auch dass sie auf die Behörden wegen deren Vorgehen „sauer“ gewesen sei, habe sie nicht dazu veranlasst. Es sei ihr eigentlich voll bewusst gewesen, dass sie das nicht dürfe, erklärte sie wortreich. Sie habe sich einfach nur gefreut, dass ihr Kind, das unter der Quarantäne stark gelitten habe, wieder in die Schule gehen durfte. Sie könne sich nicht erklären, wie sie auf die Idee gekommen sei, in der Quarantäne und noch dazu ohne Maske plaudernd vor der Schule zu stehen.

Gericht: Kein Kavaliersdelikt

Das Gericht bekundete Verständnis für die Situation der Mutter. Aber ihr Verhalten sei eben nicht erlaubt und es handle sich auch nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Richterin sprach sie wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen mit einer übertragbaren Krankheit schuldig und verhängte eine in Raten zahlbare Geldstrafe von 160 Tagsätzen zu je vier Euro, somit 640 Euro. Wegen der abschreckenden Wirkung auf andere wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Weil sie ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, hat sie dennoch drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.