THEMENBILD: NEUJAHR / FEUERWERK/SILVESTER
dpa/Patrick Seeger
dpa/Patrick Seeger
Chronik

Keine Erlaubnis für Feuerwerke zu Silvester

Nichts wird es heuer mit der Silvesterknallerei, wenn es nach den CoV-Beschränkungen der Bundesregierung geht. Außerdem erteilen die Bürgermeister heuer keine Ausnahmen vom Pyrotechnikgesetz, das Feuerwerke grundsätzlich im Ortsgebiet verbietet.

Eigentlich darf Pyrotechnik ab der Kategorie F2 – das sind mittelgroße Böller und Raketen – im Ortsgebiet gar nicht verwendet werden, und zwar auch zu Silvester, so Markus Kreilmeier von der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion: „Bis dato war es mit einer Ausnahmegenehmigung der Bürgermeister möglich, diese Pyrotechnik auch im Ortsgebiet abzufeuern. Es ist anzunehmen, dass dies im Zusammenhang mit der Covid-19-Maßnahmenverornung heuer eher nicht möglich sein wird.“

Das Verbot wird heuer zum Beispiel in den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr aufrecht bleiben. Laut Gemeindebund dürfte das auch in den anderen oberösterreichischen Kommunen so gehalten werden.

Kleinfeuerwerke der Kategorie F1 erlaubt

Ein wenig geschossen werden darf aber doch: Kleinfeuerwerke der Kategorie F1, also Knallfrösche und ähnliches, sind erlaubt. Und, so Kreilmeier: „Außerhalb des Ortsgebietes könnte man Kategorie F2 sehr wohl noch verwenden. Natürlich aber nur im Hinblick auf die Covid-19-Maßnahmenverornung, dass dort nicht mehr Leute zusammenkommen.“ Voraussetzung ist, dass man dort wohnt und nicht extra hinfährt.

Innenminister für Verzicht auf Knallerei

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) forderte am Dienstag dazu auf, auf die Knallerei zu verzichten – nicht zuletzt, um die Krankenhäuser zu entlasten. Wer beim verbotenen Raketenschießen erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen, die Strafen können mehrere Tausend Euro ausmachen.