Landesgericht Linz
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Chronik

Prozess gegen Quarantänebrecher

Zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro ist am Mittwoch am Landesgericht in Linz ein Quarantänebrecher verurteilt worden. Der Mann, der einen behördlichen Quarantänebescheid hatte, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war, war bei einer Polizeikontrolle nicht zu Hause.

Der 54-Jährige aus Linz ist einer jener Quarantänebrecher, die bei den regelmäßigen Polizeikontrollen auffliegen. Auch ihn trafen Polizisten nicht zuhause an. Der Mann hatte ab dem 22. Oktober einen behördlichen Quarantänebescheid, weil er positiv auf Covid-19 getestet worden war. Als am 30. Oktober die Polizei bei dem Linzer zuhause Nachschau hielt, trafen die Beamten den Mann nicht an.

Trotz Quarantäne mit Hund spazieren

Als man ihn telefonisch kontaktierte, war schnell klar: der 54-Jährige war trotz Quarantäne in seiner Wohnsiedlung mit seinem Hund spazieren. Deshalb musste er sich am Mittwoch auch wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten – mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft. Dabei sei es egal, ob er beim Spazierengehen tatsächlich jemand getroffen oder gar gefährdet habe, mahnen die Behörden. In diesem Fall genügt schon die Möglichkeit allein für eine Verurteilung. Schlussendlich wurde der Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem Mann war die Strafe zu hoch – er will Rechtsmittel einlegen.

1.521 Anzeigen nach Covid-19-Maßnahmengesetz

Seit dem Beginn des harten Lockdowns am 17. November hat es in Oberösterreich 1.521 Anzeigen und Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz gegeben. Damit liegt Oberösterreich hinter Wien an zweiter Stelle. In allen anderen Bundesländern blieb die Zahl der Anzeigen meist deutlich unter 1.000. Laut Innenminster Karl Nehammer (ÖVP) seien die Zahlen zuletzt rückläufig gewesen.