Geretteter Hund
Pfotenhilfe
Pfotenhilfe
Gericht

Prozess: 14 Hunde in Kleinwohnung gehalten

In Ried im Innkreis hätte sich am Dienstag eine Frau vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten müssen, die 14 Hunde in einer kleinen Wohnung unter widrigsten Umständen gehalten haben soll. Doch ebenso wie bei einem ersten Gerichtstermin im Oktober, ist die Angeklagte nicht erschienen.

14 verwahrloste Hunde in einer 34 Quadratmeter kleinen Braunauer Wohnung, die stark mit Kot und Urin verschmutzt gewesen ist – im Juni hat sich einem Amtstierarzt und Tierschützern dieses Bild gezeigt.

Die Hunde gehörten einer 35 Jahre alten Frau. Sie selbst spricht von Überforderung und persönlichen Problemen, durch die sie antriebslos gewesen sei. Ihre Hunde liebe sie jedoch über alles.

Happy-End für Hunde

Die Tiere bezahlten das Verhalten ihres Frauchens mit Durchfall, einem verfilzten Fell und Entzündungen, die nicht behandelt wurden. Zwei Tiere verendeten. Die zwölf überlebenden Hunde wurden der Frau abgenommen und im Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen am See gesund gepflegt. Mittlerweile gibt es für sie ein Happy End: Alle Hunde haben eine neue Familie gefunden.

Geretteter Hund
Pfotenhilfe
Einer der 14 Hunde, die in der Kleinwohnung gehalten wurden

Prozess wurde vertagt

Die Frau hätte sich am Dienstag vor dem Landesgericht Ried im Innkreis wegen des Verdachts der Tierquälerei verantworten müssen. Doch ebenso wie bei einem ersten Gerichtstermin im Oktober ist die Angeklagte nicht erschienen. Weil die 35-Jährige derzeit offenbar keinen offiziellen Wohnsitz hat, ordnete die Richterin eine Aufenthaltsermittlung der Frau durch die Polizei an. Man fahndet also nach ihr.

Von der Angeklagten gibt es derzeit nur eine Postadresse bei einer Sozialbetreuungsorganisation in der Stadt Salzburg, wo sie zwar die Ladung zur Verhandlung abgeholt hat, seitdem sei sie aber in den letzten Wochen dort nie mehr aufgetaucht, so die Betreuer. Tierschützer der Pfotenhilfe befürchten unterdessen, dass die 35-Jährige längst wieder Hunde hält. Ohne Urteil könnten die Behörden gegen sie auch kein Tierhaltungsverbot verhängen, heißt es. Im Falle einer Verurteilung drohen der Frau bis zu drei Jahren Haft.