Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Chronik

Einweisung nach Messerattacke auf Bruder

Ein 31-jähriger Mann ist Freitagabend vom Landesgericht Linz in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er im Sommer auf seinen schlafenden Bruder zweimal eingestochen haben soll. Der Mann war seither in stationärer Behandlung im Spital.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag gestellt, da der Mann an paranoider Schizophrenie leidet und unter dem Einfluss der Krankheit die Tat begangen habe, hieß es. In der Nacht auf 29. Juni soll der Kranke seinen Bruder zu töten versucht haben. Der 42-Jährige schlief auf der Couch im Wohnzimmer, als der damals 30-Jährige ihn mit einem Küchenmesser in der Hand angesprungen und ihm zwei Stiche in den rechten Brustkorb und Oberarm versetzt habe. Anlasstat war daher versuchter Mord, wegen Unzurechnungsfähigkeit entschied aber das Geschworenengericht, den Betroffenen einzuweisen.

Aufträge von „inneren Stimmen“

„Es geht heute nicht um eine Anklage, um jemanden ins Gefängnis zu bringen“, stellte der Staatsanwalt in der Verhandlung klar. Der Betroffene gehöre in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. So höre dieser schon seit längerem Stimmen, „die ihn beauftragen, Dinge zu tun“. Nach wie vor bestehe die Gefahr, dass „er wieder jemanden verletzen oder gar töten könnte“, begründete er den Antrag auf Unterbringung.

Schon am Tag vor der Tat hätten die vier Brüder den Eindruck gewonnen, dass der 30-Jährige „noch seltsamer als sonst“ gewesen sei. Einer von ihnen habe den Verwirrten zu sich und seiner Familie nach Hause geholt. In der Nacht hörte der an Schizophrenie Leidende dann wieder Stimmen, die ihm sagten, dass der große, auf der Coach schlafende Bruder Kindern etwas antun würde. Außerdem will er bereits seinen Neffen, der im Nachbarzimmer schlief, schreien gehört haben. Daher habe er die Anweisungen der Stimmen befolgt, nahm ein Messer „mit dem Vorsatz zu töten“, so der Staatsanwalt.

Bedauern, „dass ich leider zugestochen habe“

Sein Mandant habe „eine Wahnsinnstat begangen“, stritt der Verteidiger gar nicht ab. Am 28. Juni sei er am „Zenit seiner Krankheit“ gewesen, daher sei er nicht zu bestrafen, weil er nicht schuldfähig gewesen sei. Jetzt sechs Monate später und nach stationärer Behandlung im Spital wirkte der 31-Jährige vor Gericht deutlich klarer und bedauerte, „dass ich leider zugestochen habe“. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.