Zum einen, so steht in dem schriftlich vorliegenden Zwischenurteil, sei das Zinsgeschäft aus dem Jahr 2007 zwischen der Bawag und der Stadt Linz für die Zwecke der Stadt gar nicht geeignet gewesen. Und zum anderen fehle ein darauf gerichteter Gemeinderatsbeschluss.
Luger: Wichtiger Etappensieg
Bürgermeister Klaus Luger spricht von einem wichtigen Zwischenschritt, der die Rechtsposition der Stadt klar bestätige. Er sieht damit schwarz auf weiß bestätigt, dass das Zinsgeschäft von vorneherein unwirksam gewesen sei. Das Ganze sei ein Etappensieg, sagt Luger, aber der gebe Zuversicht für das weitere Verfahren.
Erklärung der BAWAG steht noch aus
Die Bawag hat jetzt die Möglichkeit, binnen vier Wochen Berufung gegen das Urteil einzulegen. Dann kommen weitere 4 Wochen, in denen die Stadt auf eine mögliche Berufung antworten kann. Zuletzt ist das Oberlandesgericht Wien am Zug, ein Urteil zu fällen. Danach steht noch der Weg zum Obersten Gerichtshof offen. Von der Bawag gibt es dazu noch keine Erklärung.
ÖVP: Nur Gericht kann diffizile Frage klären
Der Linzer Vizebürgermeister Bernhard Baier (ÖVP) sagt, dass das jetzt der Stadt Linz zugestellte Zwischenurteil den Sinn der Klärung der Rechtsfrage im Rahmen eines Gerichtsverfahrens aufzeige. „Wir haben weder einer Mediation noch einem Vergleich jemals das Wort geredet, weil die so diffizile Rechtssituation nur durch einen unabhängigen Richter entschieden werden kann,“ fühlt sich Baier mit dem vorliegenden Urteil in der Haltung der Linzer Volkspartei bestätigt.