Thomas Stelzer
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Politik

Stelzer bringt Sicherungshaft wieder ins Spiel

In der Diskussion um den Umgang mit Gefährdern hat Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Donnerstag den Vorschlag der Sicherungshaft erneut aufs Tapet gebracht.

Zudem will er eine automatische Entziehung der Staatsbürgerschaft, wenn jemand eine terroristische Vereinigung unterstützt, sowie rechtliche Möglichkeiten für eine leichtere Auflösung von Vereinen.

„In 15 europäischen Ländern bereits geübte Praxis“

Wenn sich „verurteilte Gefährder, Mörder oder Terroristen unter Einbringung von persönlichen Sicherheitsargumenten einer Abschiebung widersetzen“, müsse man sie in Sicherungshaft nehmen können, so Stelzer. „Die Möglichkeit der Sicherungshaft ist in 15 europäischen Ländern bereits geübte Praxis. Dazu zählen etwa Belgien, Niederlande oder Luxemburg.“

Änderungsbedarf sieht Stelzer auch bei den Staatsbürgerschaften: Doppelstaatsbürger würden derzeit zwar die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch verlieren, wenn sie in den Militärdienst eines anderen Landes eintreten, nicht aber, wenn sie sich einer terroristischen Vereinigung anschließen. Gerade der Fall des Wiener Attentäters zeige, wie notwendig eine Adaptierung der Rechtslage sei. Gegen den jungen österreichisch-nordmazedonischen Doppelstaatsbürger war zwar ein Verfahren zur Aberkennung eingeleitet worden, dazu gekommen ist es aber nicht.

„Verlust der Staatsbürgerschaft“

Stelzer will zudem, dass auch Österreicher, die sich einer terroristischen Vereinigung anschließen, ihre Staatsbürgerschaft verlieren. Sie wären dann staatenlos. „Wer ausländische Terroristen unterstützt, hat kein Recht auf unsere Staatsbürgerschaft“, so der Landeshauptmann. Unter anderem in der Schweiz, in Frankreich, Griechenland, den USA und Slowenien sei das bereits möglich.

Änderung des Vereinsrechts gefordert

Darüber hinaus fordert er eine Änderung des Vereinsrechts. „Vereine und Moscheen, die ein Dach für Radikalisierung bieten“ müssten auch dann aufgelöst werden können, wenn „unmittelbar keine strafrechtlichen Vergehen im Raum stehen, sondern die Vorwürfe auf radikal-islamische Agitation lauten“. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, „dass Schein-Neugründungen derartiger Vereine verhindert und die handelnden Akteure unter Beobachtung gestellt werden“.