Coronavirus-Kontrolle CoV Polizei Türklingel
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Chronik

Bisher keine Verstöße gegen Garagenpartyverbot

Die Polizei hat das vom Land OÖ verordnete Verbot von privaten Garagenpartys, das am Freitag in Kraft getreten ist, noch am selben Abend erstmals kontrolliert. Es seien in allen Bezirken insgesamt 33 Kontrollen durchgeführt worden, dabei habe es keine Beanstandungen gegeben.

Das erklärte David Furtner, Sprecher der Landespolizeidirektion Oberösterreich, am Samstag auf Anfrage der APA. Die Polizei sprach der Bevölkerung ein großes Lob aus. Die Rückmeldung der Bevölkerung sei positiv gewesen, sagte Furtner. Die Kontrollen der Polizei zusammen mit Gesundheitsbehörden im privaten Bereich seien akzeptiert und begrüßt worden, fasste der Polizeisprecher die Wahrnehmung der kontrollierenden Beamten zusammen. Im Fokus standen private Feierlichkeiten in Garagen und Gartenhütten.

Auch Gastronomie überprüft

Überprüft wurde am Freitag in ganz Oberösterreich auch, ob es in der Gastronomie Verstöße gegen die Covid-19-Maßnahmenverordnung zur Eindämmung der Pandemie gegeben hat. Es seien rund 600 gewerbliche Betriebsstätten kontrolliert worden, dabei seien sieben Organmandate an Ort und Stelle sowie 44 Anzeigen ausgestellt worden, schilderte der Polizeisprecher.

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Kontrollen in der Linzer Innenstadt am Freitagabend

Die Verstöße betrafen vor allem das Nicht-Einhalten von Abständen sowie das Unterlassen des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nasen-Schutzes.

34-Jähriger pöbelte Journalisten an

Bei einer Demonstration von 75 Gegnern der Covid-19-Maßnahmen am Freitagabend auf dem Hauptplatz in Linz ist es um 19.00 Uhr laut Polizei zu einem Zwischenfall gekommen. Ein 34-jähriger Mann aus Linz habe anwesende Journalisten angepöbelt und sich gegen Polizisten aggressiv verhalten. Er habe sich zudem geweigert, seine Identität anzugeben.

Coronavirus-Kontrolle CoV Polizei Hauptplatz
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Polizeieinsatz am Linzer Hauptplatz

Der Linzer wurde schließlich festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum Linz gebracht. In der Früh wurde er auf freien Fuß gesetzt. Er wird wegen mehreren Ordnungsstörungen und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Bei der Demonstration wurde niemand verletzt.