Chronik

Neun Monate bedingt für ehemaligen Richter

Ein ehemaliger Bezirksrichter ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen Amtsmissbrauchs zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe Formalitäten in einem Scheidungsverfahren nicht ordnungsgemäß erledigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das betroffene Scheidungsverfahren am Zivilgericht, das 2013 eröffnet worden war, war bis zur Pensionierung des Angeklagten Ende 2019 nicht abgeschlossen, informierte eine Gerichtssprecherin.

Formalitäten nicht eingehalten

Die Anklagebehörde hatte dem ehemaligen Richter u.a. vorgeworfen, die ordnungsgemäße Ladung zur Tagsatzung unterlassen zu haben. Außerdem soll er in dem Scheidungsverfahren mit Bezug zur Türkei die Zustellung von Dokumenten ins Ausland nicht korrekt veranlasst haben. Diese ist in jedem Staat anders geregelt, überall müssen bestimmte Formalitäten dafür gewahrt werden. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Amtsmissbrauch. Das Gericht fällte das Urteil auch im Sinne der Anklage.

Bedenkzeit genommen

Der 63-Jährige habe sich zwar grundsätzlich geständig gezeigt, allerdings nahm er sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. Auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.