Prozess nach Tötung der Mutter
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Chronik

Urteil nach tödlichen Schüssen auf Mutter

Jener 46-Jährige, der im April in Kronstorf (Bezirk Linz-Land) seine Mutter mit zwei Schüssen getötet haben soll, ist nicht – wie erwartet – fix in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der 46-Jährige, der Ende April in Kronstorf seine 81-jährige Mutter mit zwei Schüssen in den Hals getötet haben soll, ist am Donnerstag vom Landesgericht Steyr bedingt eingewiesen worden. Der Landwirt muss nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen hatten zwar die Frage nach dem Anlassdelikt des Mordes bejaht, allerdings sahen ihn alle als nicht zurechnungsfähig an.

Prozess nach Tötung der Mutter
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Der Mann hatte im Gerichtssaal gar nicht geleugnet, geschossen zu haben. Laut eigenen Aussagen sei er quasi seiner Mutter zuvorgekommen, die ihn habe töten wollen. Daher habe er das Gewehr geholt, sie gestoßen und zweimal aus direkter Nähe in den Hals geschossen. Danach rief der seit 2006 psychisch Kranke die Polizei und ließ sich widerstandlos festnehmen.

Angeklagter zeigte große Reue

Heute tue es ihm leid und er wolle das Ansehen der Mutter hochhalten, versicherte der Sohn auf Nachfrage seines Anwalts. Auch wenn das Verhältnis der beiden nicht unproblematisch war, will das Einzelkind nicht unter der wohl dominanten Mutter gelitten haben. Vielmehr belastete ihn seit Monaten eine angekündigte Betriebsansiedlung von Google neben seinen Feldern.

Mord in Kronstorf: Sohn tötete seine Mutter
laumat.at / Matthias Lauber
Auf dem Bauernhof der Familie in Kronstorf kam es zu der Bluttat.

Gutachten sah Schuldunfähigkeit

„Stresssituationen fördern das Auftreten von Krankheitsepisoden.“ Nachdem seine Medikation nicht hoch war, sei auch der „Schutz vor Ausbruch einer neuerlicher Wahnsituation“ nicht hoch gewesen, erklärte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. So sei er nicht schuldfähig zum Zeitpunkt der Tat gewesen, weshalb der Staatsanwalt den Antrag auf Unterbringung gestellt hatte.

Verteidiger belastete Amtsarzt

Der Verteidiger formulierte es so, dass der große Mann mit der weichen Stimme nur mehr „Passagier in seinem Körper“ gewesen war; nicht „der sanfte Riese“, der im Ort als hilfsbereit und freundlich galt, sondern das „Scheusal paranoide Schizophrenie“ habe getötet. Allerdings wäre „die Tat verhinderbar gewesen“, nannte der Anwalt einen Amtsarzt als den eigentlich Schuldigen.

Nur wenige Stunden vor der Tat war der 46-Jährige von einem Amtsarzt untersucht, aber nicht als Gefahr eingestuft worden. Grund für die Untersuchung war, dass er trotz Corona-Einschränkungen nach Salzburg zum Flughafen fahren wollte, um nach Kalifornien zu fliegen, nachdem er im Radio den Song „Hotel California“ gehört habe. Auf der Fahrt zum Flughafen will er dann Gottes Stimme im Radio gehört haben, die ihm vorschrieb, sich aller irdischen Dinge zu entledigen. Als der Sprit aus war, zog er sich aus und lief nackt auf der Autobahn weiter, bis er von Polizisten aufgegriffen wurde, die ihn einem Amtsarzt vorführten, beschrieb der Verteidiger, was an dem Tag geschah.

Behandlung außerhalb Anstalt möglich

Der Staatsanwalt sah in der Krankheit des Mannes jedenfalls eine Gefahr, da sich bei ihm die paranoide Schizophrenie ganz untypisch äußere. Im Gegensatz zu anderen Erkrankten sei es „erstaunlich, dass er sein Leben so meistern konnte“. Ein psychotischer Schub sei nicht im Voraus erkennbar, daher sei nicht auszuschließen, dass er erneut jemanden etwas antue, wenn er unter Druck gesetzt werde. Daher beantragte er die Unterbringung.