Die Politik möchte sich mit diesem Pilotprojekt in dem Pflegeheim mit 125 Plätzen ein Bild von der Anwendung dieses Instruments und der Auswirkung auf den behördlichen Bereich machen. „Die neuen Tests könnten, wenn sie sich bewähren, wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit der Pflegeheim-Bewohner als besonders schützenswerte Gruppe beitragen“, sagten Gesundheitsreferentin LH-Stv. Christine Haberlander (ÖVP) und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) im Vorfeld. Die Antigen-Tests sollen als zusätzliche Maßnahme – ergänzend zu den bereits laufenden PCR-Testungen – eingesetzt werden.
Ergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten vor
Das Pilotprojekt – es startet sobald die von der OÖG beschafften Tests da sind – soll in Esternberg wissenschaftlich begleitet werden, heißt es im Konzept. Nur Gesundheitspersonal darf die Proben abnehmen und muss dabei mindestens FFP2-Maske, Brille und Handschuhe tragen. Innerhalb einer Viertelstunde liegt das Ergebnis vor. Wenn es positiv ist, ist in Folge ein PCR-Test notwendig und das Ergebnis muss der Gesundheitsbehörde gemeldet werden.
Wöchentliche Stichproben
Grundsätzlich können sich die Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes durch Mitarbeiter, externe Dienstleister bzw. Ehrenamtliche und Angehörige bzw. durch einen Krankenhausaufenthalt oder durch eigenständiges Verlassen des Hauses mit Covid-19 infizieren. In dem Pilotprojekt wird einmal wöchentlich eine repräsentative Stichprobe – festzulegen mit der wissenschaftlichen Begleitung – aller Mitarbeiter getestet, die den Mindestabstand von einem Meter zu den Heimbewohnern unterschreiten.
Tests auch bei Schnupfensymptomen zur Abklärung
Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter mit erkältungsähnlichen Symptomen vor Dienstantritt getestet, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der Stichprobe schon überprüft wurden – zur Einschätzung, ob es sich um Schnupfen oder Covid-19 handelt. Der Krisenstab des Landes merkte an, dass es bereits öfter vorkam, dass Screenings, die kurz vor einer Fallhäufung in einem Heim stattgefunden hätten, negativ waren. Das zeige, ein Test sei nur eine Momentaufnahme und gebe keine dauerhafte Sicherheit.
Getestet werden weiters alle externen Dienstleister und Ehrenamtliche beim Betreten des Hauses, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Angehörige werden nur in Ausnahmefällen getestet
Grundsätzlich nicht getestet werden Angehörige, da diese ohnehin bei nur geringsten Symptomen das Haus nicht betreten dürfen und im übrigen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ausnahmen soll es im Einzelfall geben, wenn trotz erkältungsähnlicher Symptome das Betreten des Heims unbedingt notwendig ist, wie zur palliativen Begleitung eines nahen Angehörigen.
Teilnahme am Projekt ist freiwillig
Bewohner werden nicht getestet, wenn sie das Heim nur kurz, z.B. zum Spazierengehen, verlassen haben, sehr wohl aber nach längeren Auswärtsaufenthalten mit einem Schnelltest. Alle Überprüfungen sind freiwillig und die jeweilige Person muss ihnen zustimmen. Definierte Einzelfälle dürfen getestet werden, wenn das geboten erscheint.