Besichtigung von Schmuckstücken wie Ringen
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Chronik

Zusätzliche Haftstrafe für Juwelierraub

Elf Jahre nach einem Überfall auf ein Linzer Juweliergeschäft ist ein 52-Jähriger aus der Russischen Föderation am Donnerstag rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ein Komplize wurde 2015 verurteilt, ein weiterer ist noch auf der Flucht.

Der 52-Jährige saß schon in vielen Gefängnissen – meist wegen Überfällen auf Juweliere, wurde vor Gericht bekannt. Vor elf Jahren, im Dezember 2009, landete er zusammen mit zwei Komplizen in Linz einen Coup. Dabei fesselten sie drei Mitarbeiter und einen Vertreter mit Kabelbindern und erbeuteten Schmuck und Uhren im Wert von 327.000 Euro sowie 8.800 Euro Bargeld.

Die drei sollen dem sogenannten „St. Petersburger Ring“ angehören, der in ganz Europa ähnliche Überfälle auf Juweliere begangen haben soll, so die Anklage. Staatsanwalt Reinhard Steiner rechnet sie daher „der Oberklasse des organisierten Verbrechens“ zu. Der Angeklagte und seine Komplizen würden zu den sogenannten Brigaden – also der ausführenden Fraktion – zählen. Alleine, dass einer der Schweizer Überfälle in genau der gleichen Besetzung und nach demselben Muster wie jener in Linz abgelaufen sei, spreche für eine organisierte Struktur, so der Staatsanwalt. Auch habe der nun Angeklagte offenbar den Großteil der Beute abliefern müssen, denn er habe zuletzt als Dachdecker gearbeitet.

DNA-Spuren auf Kabelbindern

Der Angeklagte, der durch DNA-Spuren auf den Kabelbindern sowie durch Aussagen seines bereits verurteilten Komplizen und der Opfer belastet wird, gab die Tat zu. Er will das Messer aber nur dabeigehabt haben „um die Vitrinen zu öffnen“. Er sprach zwar von einem Auftraggeber, Details zu den übergeordneten Strukturen verriet der 52-Jährige allerdings kaum. Er habe gehört, dass einer der Hintermänner ein ehemaliger Geheimdienst-Mann sei. „Ich kenne nicht alle Auftraggeber. Vielleicht sitzen manche in der Regierung, woher soll ich das wissen?“

Zu seinem Motiv sagte der Angeklagte, er habe Schulden bei den Auftraggebern gehabt und aus Angst um seine Familie mitgemacht. Allerdings musste er nur die Uhren abliefern, einen teuren Diamantring und die 8.800 Euro aus der Kassenlade behielt er selbst. Den Ring schenkte er später seiner Frau. Gefragt, warum er dann das Bargeld und den Diamantring nicht zur Schuldentilgung verwendet habe, wenn er doch so Angst vor den Gläubigern hatte, meinte er: „Das hätte nicht gereicht. Und ich musste auch von etwas leben.“

Unterschiede in den Aussagen

Sein Verteidiger kritisierte zunächst, dass die Opfer nicht noch einmal vor Gericht geladen worden sind, denn deren bisherigen Aussagen hätten Unterschiede hinsichtlich Details des Ablaufs aufgewiesen. Angesichts des Geständnisses des 52-Jährigen, der behauptet, nach der Haft in der Schweiz geläutert zu sein, wurde allerdings auf die Befragung aller Zeugen – auch jene des verurteilten Komplizen – verzichtet.

Geständnis als mildernd

Das Gericht verhängte bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine Zusatzstrafe von viereinhalb Jahren. Mildernd wurden vor allem das Geständnis, sowie, dass er sich seit seiner letzten Haftentlassung vor einigen Jahren nichts mehr zuschulden kommen ließ, gewertet, erschwerend, dass es insgesamt – also inklusive der Schweizer Überfälle – drei Verbrechen mit recht hohem Beutewert waren sowie sein strafrechtlich relevantes Vorleben. Der Mann bedankte sich für „das milde Urteil“ und nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.