Der Welser Anwalt Lorenz Kirschner hat sich auf Erbrecht spezialisiert und beobachtet seit geraumer Zeit deutlich mehr Streitereien ums Erbe als früher. „Von den 60.000 bis 70.000 jährlich errichteten Testamenten, die auch von Experten – also Notaren oder Anwälten errichtet wurden – sind meiner Einschätzung nach 30 Prozent ungültig“, so Kirschner.
Formfehler führen zu Ungültigkeit
Die Rede ist von Testamenten, die von fremder Hand geschrieben wurden und eine bestimmte Form aufweisen müssen. Am besten, so der Anwalt, sei es, das Schriftstück einseitig zu verfassen. Einzelne Blätter müssen im Zuge der Testamentserstellung verbunden werden. Heft- oder Büroklammern reichen nicht.
Notariatskammer geht von weniger aus
In mehreren Fällen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ungültigkeit auch schon bestätigt. Friedrich Jank, der Präsident der oberösterreichischen Notariatskammer kennt diese Urteile freilich auch, geht aber von deutlich weniger Fällen mit Formfehlern aus. „Die Praxis zeigt, dass immer wieder ein paar Testamente solche Formfehler aufweisen, aber nicht der Großteil.“
Der Forderung des Anwalts, dass Notare aktiv an ihre Klienten herantreten mögen, um fremdhändige Testamente mit Formfehlern neu zu erstellen, würde Folge geleistet, so Friedrich Jank. Unisono empfehlen Kirschner wie Jank ein Testament von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen insbesondere in Zusammenhang mit der neuen strengen Rechtssprechung, was die Form des letzten Willens betrifft.