Was sich tatsächlich ändert, ist eigentlich gar nicht so viel. Denn weiterhin ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen, auch in Reisebussen, Flugzeugen, Zahnrad- und Seilbahnen sowie auf Schiffen gilt weiterhin Maskenpflicht.
Hier überall gilt „Maske auf“
Ebenso bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wenn es keine Sitzplätze gibt. Auch in der Apotheke, beim Arzt, in der Bank oder in Postfilialen heißt es weiterhin: Maske auf. Wer jemanden in einem Alten- oder Pflegeheim oder im Krankenhaus besucht muss Maske aufsetzen.
Das gilt auch in allen Gesundheitseinrichtungen, also zum Beispiel beim Physiotherapeuten. Auch beim Einkaufen im Supermarkt, beim Bäcker, Fleischer oder in der Konditorei brauchts die Maske weiterhin, ebenso in Tankstellen.
Einmeter-Abstand entscheidend
Generell gilt weiterhin: Wo man Gefahr läuft den Einmeter-Abstand nicht einhalten zu können, etwa im Lift, muss der Mund-Nasen-Schutz benutzt werden. Und wo nicht mehr? In vielen Geschäften, etwa Modeboutiquen oder Schuhgeschäften. Wer ins Gasthaus geht, benötigt die Maske auch nicht mehr. Die Gastronomie findet sich in der Verordnung des Sozialministeriums nicht.
Aktuelle Zahlen
Derzeit sind in Oberösterreich 459 Personen an Covid-19 erkrankt (Stand Freitag, 08.00 Uhr). 1.738 Personen befinden sich in Quarantäne, 24 werden im Spital behandelt. Vier davon auf der Intensivstation.