Landesgericht Linz
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chronik

Diskothekenkette pleite: Zwei Jahre Haft für Betreiber

Nach der Großpleite einer Diskothekenkette mit mehreren Standorten österreichweit sind heute die beiden Betreiber – Vater und Sohn – in einem Prozess im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden.

Der angerichtete Schaden ließ sich nicht mehr exakt eruieren, laut Anklage lag er bei über fünf Millionen Euro.

Das Duo war zwischen 2006 und 2014 für insgesamt fünf Gesellschaften mit mehreren Betrieben verantwortlich. Anfangs florierende Geschäfte verleiteten die beiden, die Zahl der Diskos schnell anwachsen zu lassen. Zuletzt waren es zwölf. Darunter befanden sich jedoch auch nicht wirklich rentable. Dazu kamen ab 2008 die Auswirkungen der Wirtschaftskrise – weniger Publikum, das am Abend ausging.

Als die finanziellen Probleme größer wurden, begannen die Angeklagten mit der Loch-auf-Loch-zu-Methode. Gewinne wurden als – laut Anklage"wirtschaftlich unvertretbare" Kredite in Verlustbetriebe geschoben. Doch 2014 ging es sich gar nicht mehr aus. Es blieben Schulden bei Banken, Getränkelieferanten, Krankenkasse und Finanzamt. Nach den Insolvenzverfahren kam der strafrechtliche Vorwurf: Das Verbrechen der betrügerischen Krida und das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen.

Angeklagter: Ich war kein Zahlenmensch

Im Prozess waren die beiden voll geständig. Allerdings konnten sie sich an die einzelnen finanziellen Vorgänge nicht mehr erinnern. Sie gaben auch an, diese nicht zur Gänze verstanden zu haben. Der Vater sagte: „Ich war kein Zahlenmensch.“ Jedenfalls bestritten sie, sich persönlich bereichert zu haben. Das war auch nicht angeklagt worden. Der Sohn gestand ein, ab 2010/2011 hätte man wissen müssen, dass man sich von Betrieben trennen sollte, aber man habe gehofft, das Ruder herumreißen zu können. Die beiden haben kein Vermögen mehr. Der Sohn ist noch mit Partnern in der Nachtgastronomie tätig und leidet derzeit unter der Schließung wegen Covid-19. Der Ankläger der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte fest, dass Vater und Sohn keine Schwerverbrecher seien. Sie hätten sich bemüht, jedoch wider besseres Wissen gehandelt.

Schadenssumme nicht mehr konkret feststellbar

Das Urteil: Schuldspruch im Sinne der Anklage, nur mit der Einschränkung, dass die Schadenssumme nicht mehr konkret feststellbar sei. Aber jedenfalls sei die rechtlich relevante Wertgrenze von 300.000 Euro mehrfach überschritten. Es habe sich um eine qualifizierte Misswirtschaft gehandelt. Beide fassten zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, aus. Mildernd waren das Geständnis, das Wohlverhalten – seit sechs Jahren mit einem ordentlichen Lebenswandel – die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren und die teilweise Schadensgutmachung in den Insolvenzverfahren. Erschwerend war unter anderem, dass beide schon früher mit der Justiz zu tun hatten.

Vater und Sohn nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Verhandlung war auf drei Tage anberaumt, denn bisher hatten die Angeklagten die Vorwürfe zurückgewiesen. Durch das Geständnis entfielen die Befragung von etlichen Zeugen und die Erörterung des Sachverständigung-Gutachtens.