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Wirtschaft

Keine Amtshaftungsklage von XXXLutz

Der Möbelhändler XXXLutz wird die Republik Österreich wegen der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippten 400-Quadratmeter-Regel im Handel nicht klagen.

Man habe entschieden, keine rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, sagte XXXLutz-Sprecher Thomas Saliger am Montag. Es sei um die Gleichstellung gegangen, nicht darum, Profit aus der Sache zu schlagen, so Saliger gegenüber dem ORF Oberösterreich:

VfGH: Gegen Gleichheitsgrundsatz verstoßen

XXXLutz war einer der lautesten Kritiker der unterschiedlichen Öffnungsschritte nach dem Lockdown. Der Möbelkonzern hatte Anfang April lautstark gegen eine Bevorzugung der Bau- und Gartenmärkte gewettert. Diese durften ab 14. April wieder aufsperren – und zwar unabhängig von ihrer Größe –, der Möbelhandel erst am 2. Mai. Auch kleine Küchen- oder Möbelstudios unter 400 Quadratmeter durften aufmachen.

Dass Läden mit weniger als 400 Quadratmetern nach Ostern wieder öffnen durften, größere Geschäfte aber noch nicht, hat gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen – und dies vor allem auch deshalb, weil Bau- und Gartenmärkte mit mehr als 400 Quadratmetern auch Mitte April wieder aufsperren durften, stellte der VfGH im Juli fest.

Advofin : „Zu geringe Chancen für Sammelklage“

Nach der Entscheidung des VfGH könnten betroffene Firmen nun versuchen, den ihnen entstandenen Schaden mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik geltend zu machen. Der Anwalt Georg Eisenberger hält eine solche Klage nicht für ausweglos, wenngleich sie sehr riskant sei. Der Prozessfinanzierer Advofin hat bereits erklärt, keine Sammelklage vorzubereiten, weil die Chancen zu gering sind. Betroffene Firmen haben für eine Klage drei Jahre lang Zeit.