Das vom Gesundheitsminister per Verordnung erlassene Betretungsverbot für öffentliche Orte war zu breit gefasst – und damit teilweise rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kam der VfGH in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Auch die selektive Öffnung der Geschäfte nach Ostern verstieß laut dem Höchstgericht gegen geltendes Recht – mehr dazu in Betretungsverbote teilweise rechtswidrig (news.ORF.at).
Strafbarkeit nicht mehr gegeben
Beim sogenannten Corona-Update der Linzer Johannes Kepler Universität (JKU) wurde diese Entscheidung von Juristen besprochen. Das Erkenntnis des VfGH habe wesentliche Folgen, so Verfassungsexperte und Universitätsprofessor Andreas Janko, denn der Verfassungsgerichtshof habe ausgesprochen, dass die nun für rechtswidrig befundenen Verordnungsbestimmungen nicht mehr anzuwenden seien. Das bedeute, dass in anhängigen Verfahren – und davon gebe es noch hunderte – die Strafbarkeit nicht mehr gegeben sei, so Janko.
Anschober: „Bürgerfreundliche“ Lösung finden
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigte an, dass man im Ministerium die Entscheidung des VfGH genau prüfen und im Hinblick auf die erlassenen Strafen eine „bürgerfreundliche“ Lösung finden werde. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sprach sich in dieser Frage für eine bundesweit einheitliche Lösung aus.