Ortsbild Steyr
Pixabay/MemoryCatcher
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Chronik

Erste Geburtsurkunde mit „inter“ ausgestellt

Das Standesamt Steyr hat erstmals eine Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag „inter“ ausgestellt. Bisher hatte das Innenministerium die Eintragung dieser Geschlechtsbezeichnung trotz höchstgerichtlicher Vorgaben verweigert.

Ausgestellt wurde die Geburtsurkunde nach Angaben des Rechtskomitees Lambda, das sich für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und Transgender-Personen einsetzt, für Alex Jürgen. Jürgen wurde intergeschlechtlich geboren und bestand auf den Geschlechtseintrag „inter“.

Eintragung hätte schon 2018 erfolgen sollen

Eigentlich hätte die Eintragung der Geschlechtsbezeichnung bereits 2018 erfolgen müssen. Damals bestätigte der Verfassungsgerichtshof das Recht auf Eintragung jenes Geschlechts, das der persönlichen Identität entspricht – also nicht nur männlich oder weiblich, sondern etwa auch „divers“, „inter“ oder „offen“.

Tatsächlich ausgestellt wurden aber nur Dokumente mit dem Eintrag „X“ oder „divers“. Den von Jürgen gewünschten Eintrag verweigerte das Innenministerium unter Verweis darauf, dass das in der Software des Ministeriums nicht vorgesehen sei.

Softwareänderung erfolgt

Der Rechtsanwalt Helmut Graupner, Vorsitzender des Rechtskomitees Lambda, kündigte daher Mitte Juni Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs gegen Innenminister Nehammer (ÖVP) und seinen Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) an.

Keine drei Wochen später habe ihm das Standesamt Steyr mitgeteilt, dass die Software geändert worden sei und der Eintrag nun erfolgen könne, sagte Graupner am Donnerstag gegenüber der APA: „Es ist traurig, dass man in einem Rechtsstaat wie Österreich die Strafjustiz befassen muss, bevor man Justizurteile umsetzt und respektiert.“

Neuer Erlass in Arbeit

Das Innen- und das Sozialministerium arbeiten derzeit an einem neuen Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten. Das hat ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag gegenüber der APA gesagt. Bestätigt hat das Ministerium auch, dass das Standesamt Steyr erstmals in einer Geburtsurkunde das Geschlecht „inter“ ausgewiesen hat.

Begründet wurde das damit, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Februar bestätigt hatte, dass der Eintrag entsprechend den Erkenntnissen der Höchstgerichte vorzunehmen ist. Es handle sich dabei um die Umsetzung in einem Einzelfall. Eine generelle Handlungsanleitung werde die Arbeitsgruppe zu Personenstandsfragen zeitnah erstellen.