Tödlicher Sturz in Liftschacht Aufzugsschacht
laumat.at/Matthias Lauber
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Chronik

Fremdverschulden bei tödlichem Liftsturz

Nach dem tödlichen Sturz in einen Liftschacht in einem Mehrparteienhaus in Linz, bei dem ein 93-jähriger Ende Jänner ums Leben kam, steht laut Staatsanwaltschaft fest, dass Fremdverschulden vorliegt. Das hat ein Gutachten ergeben.

Der Pensionist war im Jänner tot in dem Liftschacht aufgefunden worden. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Lifttüre öffnen, obwohl die Liftkabine nicht im entsprechenden Stockwerk war, was laut Aufzugsexperten aufgrund des Mechanismus eigentlich nicht möglich sein dürfte. „Da das Opfer die Schachttüre nicht selbst notentriegelt hat, deutet das Gutachten auf ein Fremdverschulden hin – nämlich dahingehend, dass die Schachttüre zum Unfallzeitpunkt lediglich angelehnt und nicht verriegelt war, als das Opfer zum Aufzug gekommen ist“, so Reinhard Steiner von der Staatsanwaltschaft Linz.

Keine Aussage zum konkreten Verschulden

Zum konkreten Verschulden habe der Gutachter keine Aussagen treffen können. „Insbesondere konnte er nicht angeben, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, dass die Schachttüre in diesem notentriegelten Zustand war, als das Opfer beim Fahrstuhl ankam“, so Steiner. Weitere Erhebungen würden durch die Polizei geführt. Gegen wen konkret ermittelt werde, könne nicht gesagt werden, so Steiner.

Zusammenhang mit Feuerwehreinsatz unklar

Unklar ist damit weiterhin, ob es einen Zusammenhang mit einem Feuerwehreinsatz vor dem tödlichen Unfall in dem Mehrparteienhaus gibt. Die Feuerwehr hatte eine Frau und ihre Kinder zuvor aus der stecken gebliebenen Liftkabine befreit. Von der Linzer Berufsfeuerwehr heißt es, dass nach derartigen Einsätzen stets kontrolliert werde, ob die Lifttüre auch verschlossen sei.