Der Pensionist war im Jänner tot in dem Liftschacht aufgefunden worden. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich die Lifttüre öffnen, obwohl die Liftkabine nicht im entsprechenden Stockwerk war, was laut Aufzugsexperten aufgrund des Mechanismus eigentlich nicht möglich sein dürfte. „Da das Opfer die Schachttüre nicht selbst notentriegelt hat, deutet das Gutachten auf ein Fremdverschulden hin – nämlich dahingehend, dass die Schachttüre zum Unfallzeitpunkt lediglich angelehnt und nicht verriegelt war, als das Opfer zum Aufzug gekommen ist“, so Reinhard Steiner von der Staatsanwaltschaft Linz.
Keine Aussage zum konkreten Verschulden
Zum konkreten Verschulden habe der Gutachter keine Aussagen treffen können. „Insbesondere konnte er nicht angeben, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist, dass die Schachttüre in diesem notentriegelten Zustand war, als das Opfer beim Fahrstuhl ankam“, so Steiner. Weitere Erhebungen würden durch die Polizei geführt. Gegen wen konkret ermittelt werde, könne nicht gesagt werden, so Steiner.
Zusammenhang mit Feuerwehreinsatz unklar
Unklar ist damit weiterhin, ob es einen Zusammenhang mit einem Feuerwehreinsatz vor dem tödlichen Unfall in dem Mehrparteienhaus gibt. Die Feuerwehr hatte eine Frau und ihre Kinder zuvor aus der stecken gebliebenen Liftkabine befreit. Von der Linzer Berufsfeuerwehr heißt es, dass nach derartigen Einsätzen stets kontrolliert werde, ob die Lifttüre auch verschlossen sei.