Politik

Vorgaben für Privatordinationen werden verschärft

Nach dem Fall eines Arztes, der Anfang Mai im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer Operation das Spital Richtung Privatordination verlassen und dessen Patient den Eingriff nicht überlebt hatte, werden die Vorgaben verschärft.

Das geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch Landeshauptmannstellvertreterin Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP) hervor, wie Medien am Mittwoch berichteten.

Richtlinie wird adaptiert

Als Konsequenz jenes Vorfalls teilte Haberlander mit, dass nun eine adaptierte Richtlinie für Ärzte des KUK sowie der Spitäler der Oberösterreichischen Gesundheitsholding gilt. „Vor allem ist zu gewährleisten, dass künftig zwischen dem geplanten Ende der dienstlichen Tätigkeit (Spital, Anm.) und der Aufnahme der Nebentätigkeit (Privatordination, Anm.) ein ausreichender zeitlicher Abstand gesichert wird“. Zudem soll bei den Spitalträgern eine Stelle eingerichtet werden, die die Einhaltung der Richtlinien prüft.

Privatordinationen „Beitrag zur Gesundheitsversorgung“

Seit 2010 sei es zu drei Dienstvergehen von Krankenhausärzten mit Privatpraxen gekommen, die „dienstrechtlich konsequent verfolgt“ wurden, hieß es weiters in der Anfragebeantwortung. Generell müsse ein Mediziner seinem Dienstgeber eine Privatordination melden, übersteige der Verdienst 400 Euro pro Monat ist der Nebenerwerb zu genehmigen. Mehr als sechs Stunden pro Woche dürfe dafür aber nicht aufgewendet werden. Von den 3.551 Spitalsärzten in Oberösterreich betreiben derzeit laut Haberlander 617 ein Privatordination. Haberlander bekennt sich laut Anfragebeantwortung zu Nebenbeschäftigungen von Spitalsärzten, „da sie damit einen Beitrag für die Gesundheitsversorgung leisten“.

Einvernehmliche Trennung nach Tod des Patienten

Anfang Mai hatte ein Oberarzt während einer heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben, um in seine Privatordination zu gehen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb – laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Der Oberarzt wurde daraufhin entlassen, inzwischen hat man sich auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt. Ob der kurz darauf eingetretene Tod des 77-jährigen Patienten in einem Kausalzusammenhang mit dem Verhalten des Oberarztes steht, wird von der Staatsanwaltschaft Linz ermittelt.