Social Distancing Abstand halten Coronavirus
pixabay/geralt
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Coronavirus

Unterschiedliche CoV-Regeln im Ausland

Bei bis zu 15.800 Euro liegt der Strafrahmen bei Nichteinhaltung der CoV-Regeln etwa in Kroatien. Der ÖAMTC empfiehlt deshalb bei Urlaubsreisen ins Ausland, sich unbedingt mit den jeweiligen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Es sei besonders empfehlenswert, die jeweilige Telefonnummer, an die man sich bei Covid-19-Symptomen wenden kann, in das Smartphone einzuspeichern.

Registrierung erforderlich

Ganz neu sind rechtzeitige Onlineregistrierungen, die in einigen Ländern, wie Spanien oder italienischen Regionen, verlangt werden. Erforderlich sind sie etwa in Apulien und Kalabrien sowie auf den Inseln Sardinien und Sizilien. Auch in Griechenland wird eine rechtzeitige Online-Registrierung gefordert. Man erhält dabei einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Aus den Angaben wird errechnet, ob man bei der Einreise auf Covid-19 getestet werden muss. Wenn dem so ist, muss man sich bis zum Eintreffen des Testergebnisses am angegebenen Aufenthaltsort, etwa im Hotel, in Quarantäne begeben.

Weiters verlangt Kroatien eine Registrierung, die zwar auch noch am Grenzübergang durchgeführt werden kann. Der ÖAMTC empfiehlt aber auch hier eine Online-Registrierung, um sich mögliche Wartezeiten zu ersparen.

Unterschiede bei Maskenpflicht

Unterschiedlich wird in den Ländern die Maskenpflicht gehandhabt. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt sie aber praktisch überall. Der vorgeschriebene Mindestabstand variiert zwischen ein und zwei Metern in den jeweiligen Ländern.

Italien: Regeln für Sitzordnung im Auto

Darüber hinaus gibt es in Italien auch Einschränkungen bei Fahrgemeinschaften. Wer mit dem Lenker nicht im selben Haushalt lebt, darf nicht am Beifahrersitz Platz nehmen, sondern nur in einer hinteren Sitzreihe.

Verstöße gegen diese Regeln werden in den einzelnen Staaten ganz unterschiedlich geahndet.