Männliche Jugendliche anonym
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Chronik

Haftstrafen für Jugendbande

Mit Schuldsprüchen hat am Dienstagabend der Prozess gegen sieben Mitglieder einer Jugendbande aus Linz geendet. Die beiden Hauptangeklagten wurden zu zweieinhalb Jahren unbedingt bzw. einer Zusatzstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die fünf anderen Burschen wurden zu teilbedingten Haftstrafen zwischen neun und 24 Monaten verurteilt. Die 15 bis 17 Jahre alten Burschen hatten von Sommer 2018 bis Dezember 2019 ihr Unwesen in Linz und im oberösterreichischen Zentralraum getrieben. Die nach einer Linzer Straße benannte Semmelweis-Bande soll Jugendliche beraubt, erpresst, genötigt, bestohlen und betrogen haben.

„Präsi“ wählte durchwegs junge Opfer aus

Der 15-jährige „Präsi“ (der so genannte Anführer) soll dabei die durchwegs jungen Opfer ausgewählt, die Häufigkeit der Erpressungen bestimmt und die Hälfte der Beutegelder für sich behalten haben. Die Burschen waren offenbar nicht zimperlich, sie bedrohten die Opfer laut Anklage mit Waffen wie Schreckschusspistolen, Spring- und Schweizermessern. Durch Videos in sozialen Medien, die Mitglieder beim Schlägern und Hantieren mit Waffen zeigten, erwarb sich die Truppe den Ruf als jederzeit gewaltbereit.

Einige Zeugen zogen Beschuldigungen zurück

Die juristische Aufarbeitung des Falls gestaltete sich schwierig, da einige Zeugen ihre Beschuldigungen zurückzogen. Auch ein Angeklagter nahm seine Anschuldigungen gegen den Anführer komplett zurück, der „Präsi“ selbst hatte „Gedächtnislücken“. Am Dienstag war sogar ein Zeuge im Gerichtssaal festgenommen worden. Er hatte zuvor belastende Aussagen gegen einen Angeklagten, die er bei der Polizei getätigt hatte, zurückgenommen – allerdings handelte es sich um Taten, die der Beschuldigte selbst gestanden hatte.

Schuldsprüche weitgehend im Sinne der Anklage

Die Bande umfasste mehr Mitglieder, die abgesondert verfolgt werden. Den vor Gericht stehenden sieben Jugendlichen drohten Haftstrafen bis zu siebeneinhalb Jahren, einem nur bis zu fünf Jahren. Die Schuldsprüche erfolgten trotz des Zeugenschwunds weitgehend im Sinne der Anklage, nur hinsichtlich einiger kleinerer Fakten gab es Freisprüche. Drei der Urteile sind rechtskräftig, die anderen nicht.