Keplerklinikum Linz, Medcampus
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Chronik

Weiter Aufregung um entlassenen Oberarzt

Die Aufregung im Kepler Universitätsklinikum Linz um einen entlassenen Oberarzt hört nicht auf. Jetzt melden sich die Fachärzte für Herz-, Gefäß- und Thoraxchirurgie zu Wort und stellen klar, dass es bisher keinen einzigen Fall gab, in welchem ein Operateur bei noch laufender Operation das Spital verlassen habe.

Ein 77-jähriger Patient kam Anfang Mai mit einem Riss der Aorta in das Kepler Universitätsklinikum. Der operierende Oberarzt übergab zum Abschließen der Operation an den Assistenzarzt und verließ das Krankenhaus in Richtung seiner Privatpraxis, wo er einen Termin hatte. Kurze Zeit später verstarb der Patient, nach Befragung und Stellungnahme wurde der Oberarzt entlassen.

Kollegen ergreifen Partei

Vergangene Woche erst hatten sich andere Ärzte der Uniklinik in einem Schreiben auf die Seite des Oberarztes gestellt. Ein – wie es heißt – vom Großteil der Facharztkollegen mitgetragener offener Brief fordert die Klärung einer Reihe offener Fragen. So zum Beispiel, warum der Arzt öffentlich vorverurteilt worden sei, obwohl der Sachverhalt noch nicht geklärt war. Auch wehren sich die Ärzte des Kepler Universitätsklinikums gegen die Darstellung, die Ärzteschaft handle überwiegend in eigenem Interesse. Der Betrieb einer Privatordination stelle eine zusätzliche Leistung engagierter Ärzte dar, die in dieser Form im Krankenhausbetrieb nicht möglich sei, heißt es in dem Brief weiter.

Kritisiert wird auch die fristlose Entlassung des Arztes. Damit würden Ärzte in eine Medizin getrieben, bei der die persönliche Absicherung im Mittelpunkt stehe, so die Fachärzte.

Herzchirurgie distanziert sich

Davon distanzieren sich die Fachärzte für Herz-, Gefäß- und Thoraxchirurgie jetzt ganz klar. Sie bedauern, dass durch den Fall ein verheerender Imageschaden entstanden sei. Bisher habe es keinen einzigen Fall gegeben, in welchem der Operateur während eines laufenden Eingriffs das Spital verlassen habe.

Entlassener Arzt reicht Klage ein

Der entlassene Oberarzt wehrt sich gegen die Vorwürfe. Einerseits hätte eine Obduktion ergeben, dass das Verhalten des Arztes nicht in Zusammenhang mit dem Tod gestanden sei. Andererseits sei die Entlassung zu spät ausgesprochen worden und daher rechtswidrig, so Klaus Dorninger, der Rechtsanwalt des Linzer Mediziners. Der Arzt, der in der Zwischenzeit in seiner Privatpraxis war, um Termine wahrzunehmen, sieht sich ungerecht behandelt und hat gegen seine fristlose Entlassung Klage eingereicht, so Dorninger.