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Coronavirus

Kinos von Lockerungen überrumpelt

Während die Filmbranche dem am Mittwoch präsentierten CoV-Ausfallfonds Beifall gespendet hat, denken die heimischen Kinos, darüber nach, wie unter den Auflagen der Bundesregierung am besten wieder aufzusperren sei. Grundsätzlich wäre das Öffnen ab Freitag möglich.

Überrumpelt wurden viele Kinos von der Möglichkeit, bereits ab Freitag wieder den Betrieb aufnehmen zu können. Die entsprechende Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung wurde am Mittwoch veröffentlicht. „Unangekündigte Schnellschüsse das Kino betreffend im Zusammenhang mit dem ‚Hochfahren‘ des Kulturbetriebes sind leider kontraproduktiv“, betonte man etwa bei Österreichs größter Kinokette Cineplexx gegenüber der APA.

Kinoprogramm größtes Problem

Generell halten sich die Betreiber kleiner und großer Kinos aber vorerst mit Interviews noch zurück. Man sei noch dabei auszuarbeiten, wie genau die neue Normalität im Kino aussieht, hieß es. In den größeren Kinos sind aber wohl ohnedies weniger Abstand und Hygiene ein Problem, sondern viel mehr das Programm. Blockbuster würden bekanntlich derzeit nicht produziert. Damit seien die Besucher also wohl eher nicht ins Kino zu locken.

Ähnliche Regeln wie in Restaurants

Die Rahmenbedingungen ab der Eröffnung ähneln übrigens jenen der Gastronomie. Beim Betreten der Kinosäle ist eine Maske zu tragen. Im Saal selbst gibt es keine Maskenpflicht. Maximal vier Personen dürfen nebeneinander sitzen. Ansonsten ist ein Meter Mindestabstand einzuhalten. Wann, welches Kino tatsächlich aufsperrt, ist auf der jeweiligen Homepage ersichtlich.

Autokinos: virussicherer Kinogenuss

Die Kulturinstitution der Autokinos feiert in coronavirus-bedingten Abstandszeiten bekanntlich ein Revival: Seit 15. Mai war der Betrieb des virensicheren Kinogenusses möglich und wurde auch vielerorts genutzt – vorerst ohne Beschränkung der Besucherzahl. Durch die Veröffentlichung der neuen Lockerungsverordnung, die am Freitag in Kraft trifft, schien sich das jedoch zu ändern.

Verordnung wird angepasst

Schließlich sind Veranstaltungen – auch Filmvorführungen – über 100 Personen untersagt. Gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (Donnerstagsausgabe) hieß es aus dem Sozialministerium bezüglich der Autokinos: „Dabei handelt es sich nach geltender Rechtslage um eine Veranstaltung. Und die ist mit 100 Personen begrenzt.“ Bisher hatten Anbieter wie das Linzer Autokino am Jahrmarktgelände in Urfahr oftmals Platz für mehr als 200 Autos und entsprechende Insassen.

Automobile Cineasten können nun aber aufatmen. „Eine Anpassung der Lockerungsverordnung wird vorgenommen, damit die bisherige Regelung für Autokinos fortgesetzt werden kann“, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Büro von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).