Die Pensionistin war am Feiertag mit zwei Freundinnen und einem Dackel im Bereich der Hohen Dirn in Reichraming unterwegs. Gleich zu Beginn ihrer Wanderung gingen die drei Frauen durch einen eingezäunten Weidebereich, in dem sich 13 Kühe befanden. Laut Polizei war dieser mit einem Warnschild gekennzeichnet.
Kuh trat Frau gegen ein Bein
Als die Frauen in der Nähe der Kühe waren, trat eines der Rinder gegen das Bein der 66-Jährigen. Die Frau erlitt dabei schwere Verletzungen im Bereich des Oberschenkels und Knies. Sie musste nach der Erstversorgung mit dem Notarzthubschrauber „Martin 3“ ins Krankenhaus nach Steyr geflogen werden.
Der Obmann der Almbauern in Oberösterreich, Bürgermeister Johann Feßl aus Edlbach (Bezirk Kirchdorf) weist im Radio OÖ-Interview auf ausgearbeitete Verhaltensregeln hin. Feßl appelliert an Wanderer, sich an die Regeln zu halten, denn Begegnungen mit Weidevieh seien bei Wanderungen oft unvermeidbar. In den Verhaltensregeln sei klar definiert, dass Kontakt zum Weidevieh zu vermeiden sei und man sich ruhig verhalten solle. Hunde seien an der kurzen Leine zu führen. Noch besser sei es, eingezäunte Weiden mit Hunden gar nicht zu betreten, so Feßl. „Es dürfte so einer leichtsinnigen Missachtung dieser Regeln gekommen sein, ansonsten hätte es diesen Zwischenfall nicht gegeben.“
Erst in der Vorwoche hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil nach einer tödlich Kuhattacke im Jahr 2014 in Tirol bestätigt, nämlich Teilschuld für den Almbauern und eine Hundehalterin. Die Frau hatte damals Warnschilder ignoriert, die Kühe waren jedoch nicht eingezäunt gewesen. Mehr dazu in Kuh-Urteil: Für Witwer-Anwalt ernüchternd (tirol.ORF.at)