Coronavirus

Grenzgänger-Regelung für Muttertagsbesuche

Für den heurigen Muttertag hat das Gesundheitsministerium eine kulante Regelung für Grenzübertritte zwischen Bayern und Oberösterreich ausgegeben. Diese ermöglicht es, zu einem Besuch von Bayern nach OÖ zu kommen, ohne in Heimquarantäne zu müssen.

Der Muttertag ist ein emotionales Thema. Und die Sperren an den Grenzen rund um Österreich haben in den vergangenen Wochen so manche Familie auseinandergehalten. Zum Muttertag am Sonntag gab das Gesundheitsministerium jetzt eine familienfreundliche Kulanzlösung aus – sehr kurzfristig, so die Bezirkshauptfrau von Rohrbach Wilbirg Mitterlehner im Radio-Oberösterreich-Interview Samstagmittag: „Tatsächlich haben wir gestern gegen Mittag die Auskunft bekommen von Landeskrisenstab und Gesundheitsministerium, dass Muttertagsbesuche möglich sind“.

„Mitarbeiter sollen das etwas großzügig sehen“

Dafür müsse an der Grenze nur glaubhaft gemacht werden, dass man die Mutter oder Großmutter besucht. Es wurden noch gestern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Grenze informiert. „Wir haben die Mitarbeiter angewiesen, dass sie das etwas großzügiger sehen sollen, anlässlich des Muttertages.“

Das heißt, Kinder oder Enkelkinder, die in Bayern leben und ihre Mutter oder Großmutter in OÖ besuchen wollen, müssen nicht, wie ja sonst wegen der Coronavirus-Krise vorgegeben in eine 14-tägige Heimquarantäne. Laut Gesundheitsministerium zählt der Muttertagsbesuch also zu den „besonders berücksichtigungswürdigen Gründen“ und die Gesundheitsbehörden, die an den Grenzen die Gesundheitskontrollen durchführen und von den Bezirkshauptmannschaften koordiniert werden, dürfen die Einreise und Wiederausreise am Muttertag erlauben, sagte Mitterlehner. Laut Gesundheitsministerium habe man auch die deutschen Behörden kontaktiert.

D empfiehlt: Informationen vor Grenzübertritt einholen

Eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums sagte am Samstagnachmittag gegenüber dem ORF OÖ dass jemand, der in Deutschland lebt und nicht länger als einen Tag außer Landes war, normalerweise problemlos wieder einreisen dürfe und sich auch nicht in Quarantäne begeben müsse. Allerdings sei die Verhängung von Quarantänemaßnahmen dann wieder Ländersache, aber, man hätte sich eben darauf verständigt, bei Aus- und Einreise am selben Tag keine Quarantäne zu verhängen. Es schadet vermutlich trotzdem nicht, sich beim Grenzübertritt nochmal zu erkundigen.

FPÖ: „chaotische Informationspolitik“

Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) kritisierte in einer Medienaussendung am Samstag die mangelhafte und chaotische Informationspolitik zur Muttertagsregelung. Er verwies auf das Salzburger Modell der zeitlimitierten Grenzöffnung.

Im Bundesland Salzburg soll es für Verwandtenbesuche „familienorientierte Grenzkontrollen“ im Grenzverkehr zwischen Bayern und Salzburg geben. Diese Regelung, die Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt, sei mit dem Bund abgesprochen worden, teilte Freitag die Salzburger Landregierung mit. Mehr dazu in Muttertag: Staatsgrenze für Familien durchlässiger (salzburg.ORF.at).

So ist nicht nur unklar, ob auch Muttertagsbesuche in anderen grenzübergreifenden Gebieten wie beispielsweise Tschechien oder Ungarn gestattet sind, sondern auch ob eine Gleichbehandlung aller Bundesländer im Zusammenhang mit der Muttertagsregel nach dem Salzburger-Modell, gewährleistet ist, so Steinkellner.