Politik

Rechnungshofskritik zur Vergabe von Mindestsicherung

Um Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung der Mindestsicherung an Obdachlose abzustellen, rät der Landesrechnungshof, dass dies künftig nur Bezirksverwaltungs-behörden erledigen sollen. 2019 hatte das Sozialressort bei einem Verein Mängel bemerkt und eine Sonderprüfung beantragt.

2019 hatte das Sozialressort bei dem Verein B37 Mängel bemerkt und eine Sonderprüfung beim Landesrechnungshof (LRH) beantragt. Ein finanzieller Schaden konnte wegen fehlender Unterlagen nicht ermittelt werden. Die unabhängigen Prüfer empfehlen laut dem am Freitag veröffentlichten Bericht, „eine einheitliche Vorgangsweise“.

Fehlende Unterlagen hätten früher auffallen müssen

Von 2016 bis 2018 gab das Land 1,8 Millionen Euro an Mindestsicherung für Wohnungslose aus. Mit der Auszahlung konnte das Land Sozialvereine betrauen. Bei einem Linzer Verein fehlten dafür allerdings bis Ende Juni 2019 die Anträge der Wohnungslosen und die Bescheide der zuständigen Behörde. „Das hätte der Abteilung Soziales bei ordnungsgemäßer Prüfung schon deutlich früher auffallen müssen“, kritisierte der Direktor des LRH-Friedrich Pammer. Jener Verein habe zwar jeden Antrag protokolliert, beim Land jedoch nur eine Liste mit den ausbezahlten Geldhöhen eingereicht.

Wegen der fehlenden Unterlagen hätten die Prüfer jedenfalls nicht eruieren können, ob es tatsächlich zu Falschberechnungen gekommen sei. Laut Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) wurden nach Analyse ihrer Abteilung von 2012 bis 2019 „insgesamt 28.182,50 Euro zu wenig und 205.973 Euro zu viel“ ausbezahlt. In 264 Fällen konnte die Korrektheit des ausbezahlten Betrages nicht mehr überprüft werden.

Gerstorfer: Verbesserungen bereits entsprochen

In einer ersten Stellungnahme zum LRH-Bericht hielt sie fest, dass ohnehin seit dem Sozialhilfegesetz Neu von 2020 „Leistungen ausschließlich durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden abgewickelt werden“. Und den eingemahnten Verbesserungen bei der Abrechnungskontrolle sei bereits entsprochen worden. Zur rechtlichen Beurteilung hatte das Land im Juni auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. „Zum diesbezüglichen Stand liegen keine Informationen vor“, teilte Gerstorfer mit.

Kritik von ÖVP und FPÖ am Sozialbereich

Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich ziehe sich wie „ein roter Faden durch den Bericht“, entnimmt FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr den LRH-Unterlagen. Jahrelang sei „wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen“ worden. „Das ist Verrat am Steuerzahler“, ärgerte er sich in einer Aussendung. Auch ÖVP-Klubobmann Wolfgang Hattmannsdorfer fragt sich: „Wie war es überhaupt möglich, dass Leistungen ohne Grundlage ausbezahlt wurden?“ Er forderte am Freitag „eine lückenlose Aufklärung der Unrechtmäßigkeiten bei der Auszahlung“.

Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nahmen den Prüfbericht zum Anlass, auf „teilweise drastische Verschlechterungen“ durch die neue Sozialhilfe im Vergleich zur alten Mindestsicherung hinzuweisen. So führt der Abzug der Wohnbeihilfe vom Sozialhilferichtsatz zu einem Einkommensverlust von bis zu 300 Euro im Monat.