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Religion

Bischof froh über behutsame Öffnung

Der Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer ist froh, dass die Öffnung des öffentlichen Raums nun auch in den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften erste behutsame Schritte in Richtung kirchliches Leben ermöglicht.

In einem Brief an die Gläubigen schreibt der Linzer Bischof von einem hoffnungsvollen Anfang, man müsse aber auch erst schauen, wie die Vorgaben für Gottesdienste umgesetzt werden können: „Mir ist freilich bewusst, dass das absolute Zurückschrauben des Gemeinschaftslebens, der Verzicht auf öffentliche Gottesdienste und auf den Empfang der Sakramente für alle Gläubigen eine große Belastung ist.“

Bereitschaft zum Verzicht

Gottesdienste und kirchlichen Versammlungen würden sich auch nach dem 15. Mai erheblich vom gewohnten Bild unterscheiden, weil die Vorsichtsmaßnahmen nach wie vor eine ungewöhnliche Atmosphäre schafften, so Scheuer im Brief an die Gläubigen, daneben werde auch weiterhin „eine gewisse Bereitschaft zum Verzicht vorausgesetzt werden müssen“. Auch ein „hohes Maß an caritativer Solidarität“ werde weiterhin notwendig sein, so der Bischof.

Die neuen Regelungen im Überblick

Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn präsentierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich sind.

  • Es gibt keine generelle Höchstzahl, aber: pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. (Damit ergibt sich für die jeweiligen Kirchenräume eine bestimmte begrenzte Anzahl möglicher TeilnehmerInnen am Gottesdienst vor Ort.)
  • Innerhalb der Kirche ist dazu ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. (Personen, die auch sonst in einem gemeinsamen Haushalt zusammenwohnen, müssen diesen Abstand – wie auch sonst üblich – jedoch nicht einhalten. Aber zu anderen Personen oder Personengruppen ist dieser Abstand jedenfalls zu wahren.)
  • Alle GottesdienstbesucherInnen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türgriffe) sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.