Campingplatz hinter Zaun
Thomas Lenger/Monatsrevue
Thomas Lenger/Monatsrevue
Coronavirus

Betretungsverbot für Campingplätze

Im Seengebiet herrscht bei Campingplatznutzern Unmut, weil Campingplätze geschlossen worden sind. Das verordnete Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe gilt nämlich auch für Campingplätze – und zumindest bis 24. April.

Camper, die jetzt bei schönem Wetter beispielsweise ihre Zweitwohnsitze am Attersee oder Mondsee sommerfit machen wollen, dürfen nicht auf den Campingplatz. Zunächst war die Rede davon gewesen, dass diese Entscheidung Anfang der Woche etwa im Bezirk Vöcklabruck getroffen worden sei. Doch die Behörde habe keine Campingplätze gesperrt, so der Leiter des Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Johannes Beer. Er verweist auf eine Verordnung des Gesundheitsministeriums

„Es ist so, dass die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium mit Verordnung das Betreten von Beherbergungsbetrieben ab 4. April verboten hat. Darunter fallen auch Campingplätze“, so Beer. Dabei sei es egal, ob es sich um Nebenwohnsitze, Hauptwohnsitze oder ad-hoc-Campingplätze handle, das Betreten sei verboten, so man nicht bis 3. April angereist sei. „Wir verstehen den Unmut, aber es ist so, dass alles getan werden muss, um einen neuen, starken Anstieg der Zahlen zu verhindern“, so Beer. Die Verordnung gilt bis zumindest 24. April.