Coronavirus

CoV-Regeln: Appell an Wirte und Gäste

Seit wenigen Tagen dürfen in heimischen Gastronomiebetrieben wieder Speisen vorbestellt und abgeholt werden. Nachdem zu oft gegen die Coronavirus-Auflagen verstoßen wurde, appelliert jetzt die Wirtschaftskammer an Wirte und Gäste, die Regeln einzuhalten.

Dieser erste Schritt seit 3. April sei für die Gastronomie eine Erleichterung und dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, Fachgruppenobmann Thomas Mayr Stockinger. Der Appell richtet sich an die Wirte aber auch an die Kundschaft. Vor allem bei Eisdielen, Würstel- oder Kebap-Ständen gebe es Schwierigkeiten, weil sich die Betreiber und die Kunden nicht an die vorgegeben Auflagen halten und das sei inakzeptabel, so der Branchensprecher im Interview mit ORF-Redakteur Wolfgang Schnaitl: „Falls die Bestimmungen nicht eingehalten werden, befürchten wir, dass dieser Erlass zum Abholen der Speisen wieder zurückgenommen wird.“

„Eis in Tüten gibt es nicht“

Die Wirtschaftskammer fasst die Auflagen noch einmal zusammen: Die Speisen dürfen nicht vor Ort konsumiert, sondern müssen verpackt geliefert oder abholt werden. Das gilt auch für Eis, das nur in Boxen verkauft werden darf. Bei der Übergabe ist der erforderliche Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.

Generell muss die Betriebsstätte nach außen hin geschlossen sein und das Betreten ist nur für jene Kunden zulässig, die vorher bestellten (Mail, Online, Telefon) Speisen abholen.

Menschenansammlungen vermeiden

„Wir ersuchen auch unsere Gäste, die Verordnung einzuhalten und Speisen vorzubestellen und sich einen Termin zur Abholung auszumachen“, so Mayr-Stockinger. Bestellungen direkt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Lokal oder beim Imbissstand seien eben derzeit nicht gestattet. Menschenansammlungen müssen vermieden werden. Auch bei der Abholung müssen die Kunden das Lokal sofort wieder verlassen.