Der britischen Premierminister Boris Johnson erkrankte an Covid-19, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zog sich wegen Verdachts auf Ansteckung in häusliche Quarantäne zurück. Der ORF Oberösterreich fragte am Dienstag nach, wie sichergestellt ist, dass die Oberösterreichs Landesregierung handlungsfähig bleibt. Bereits jetzt arbeitet die Landesregierung im Krisenmodus. Im Landhaus wurde der Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren.
Landeshauptmann abgeschottet
Der Landeshauptmann wurde abgeschottet, er hält sich hauptsächlich in seinem Büro auf. Nur noch der engste Kreis seiner Mitarbeiter dürfe zu ihm. Das sind vier Personen. Die meisten Mitarbeiter arbeiten ohnehin von zu Hause aus.
Reguläre Termine gibt es kaum noch. Fast alles laufe – soweit möglich – über Videokonferenzen, so Stelzer. „Unsere Regierungssitzungen werden über Videokonferenz abgehalten, auch alle Besprechungen, die nötig sind. Das gilt auch für den Kontakt mit dem Bundeskanzler und den anderen Landeshauptleuten – das beschäftigt einen auch den ganzen Tag; man hat Distanz, ist aber dann trotzdem im Austausch und verbunden.
Stelzer: „Würde in Selbstisolation gehen“
Sollte der Landeshauptmann oder einer seiner engsten Mitarbeiter eine Coronavirus-Infektion aufweisen, würde Stelzer in Selbstisolation gehen. „Dann müsste ich, genauso wie andere, mich zu Hause abschotten, aber durch die technischen Möglichkeiten kann man ja dann genauso in Kontakt bleiben, auch die Informationen bekommen und Entscheidungen treffen.“
Regelung bei Geschäftsunfähigkeit
Für den Fall, dass Stelzer ernsthaft erkrankt und nicht mehr in der Lage sein sollte, zu arbeiten, würden sowohl die Bundesverfassung als auch die Landesverfassung Spielregeln vorsehen, so Landesamtsdirektor Erich Watzl. „Das Virus macht vor niemandem Halt. Würde der Herr Landeshauptmann geschäftsunfähig werden, sieht die Regelung vor, dass er in Fragen des Krisenmanagements durch seine Stellvertreterin Frau Christine Haberlander vertreten wird“.
Auch für den in der Coronavirus-Krise nicht gänzlich auszuschließenden Fall, dass der Landeschef, seine Stellvertreterin und andere Regierungsmitglieder gleichzeitig ausfallen sollten, ist vorgesorgt. Die Landesregierung bleibe in jedem Fall handlungsfähig, heißt es.