Generell gilt eine Quelle für Fragen rund um Bewegung im Freien oder Sport: die Internetseite des Sozialministeriums.
Mindestabstand von einem Meter
Unter dem Punkt vier Gründe, das Haus zu verlassen heißt es, dass man dies alleine machen kann, mit Familienmitgliedern oder den Menschen, mit denen man zusammenwohnt. Und natürlich gilt beim Treffen auf andere Menschen der Mindestabstand von einem Meter.
Keine zeitliche Begrenzung
Erlaubt sind – unter den genannten Voraussetzungen – alle Aktivitäten: Spazieren gehen, Radfahren, Laufen, Wandern und Motorradfahren. Es gibt auch keine zeitliche Begrenzung für deren Ausübung, durchaus aber die Möglichkeit dafür dem Privat-PKW anzureisen.
Wechsel von Haupt- zu Nebenwohnsitz erlaubt
Mit dem Privat-PKW und nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmittel ist laut Innenministerium auch der Wechsel von Haupt- zu Nebenwohnsitz erlaubt, der unter Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse fällt. Aber ausschließlich so, dass Haushalte nicht vermischt werden.