Nur zehn Prozent der Kleinkinder besuchten am Montag eine Krabbelstube, fünf Prozent einen Kindergarten und überhaupt nur 110 Schüler einen Hort, hieß es in der Aussendung von Luger. Ein Drittel der Horte hatte gar keinen Schüler zu beaufsichtigen. Daher wurde entschieden, dass ein Offenhalten nicht notwendig sei. Volksschüler können jedoch, wenn es von daheim nicht anders geht, in einen der neun geöffneten Kindergärten gehen.
Externe Betreuung
Zudem habe die Stadt Linz entsprechend der Verordnung des Landes konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Eltern eine externe Betreuung des Nachwuchses in Anspruch nehmen dürfen: Eltern die in einem unabkömmlichen Bereich tätig sind wie etwa Ärzte, medizinisches und Pflegepersonal, Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen, Einsatz-und Krisenstäben, Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben sowie Alleinerzieher.