Gerichtsakten
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Chronik

Prozess: Haftstrafe für Gewalttäter

In Ried ist am Dienstag ein 30-Jähriger vor Gericht gestanden, der sich wegen einer ganzen Reihe von Anklagepunkten verantworten musste: unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung, Betrugs und Stalking. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt.

„18 Monate Haft, zwölf davon bedingt“, lautete das Urteil am Dienstagabend für den 30-jährigen Angeklagten. Der am schwersten wiegende Vorwurf war, dass der Angeklagte seine 16-jährige Schwester getreten, geschlagen und an den Haaren gezogen habe. Obendrein habe er ihr mit vorgehaltenem Messer nicht nur „Ich kürze dir deine Zunge“, sondern auch „Ich steche dir die Augen aus“ gedroht.

Grund für den Gewaltausbruch dürfte eine vorangegangene Aussage des Mädchens bei der Polizei gegen den Angeklagten gewesen sein. Weil das Mädchen keine schweren Verletzungen davontrug, lautete der Schuldspruch auf Körperverletzung und nicht wie gefordert auf absichtlich schwere Körperverletzung.

Ex-Freundin attackiert und gestalkt

Auch auf seine Ex-Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes ging er mit Schlägen los. Das Motiv: Er verdächtigte sie, fremdgegangen zu sein. Weiters wurde ihm Stalking vorgeworfen. Die Rede war von häufigen Telefonanrufen, er soll stundenlang vor ihrer Wohnung gestanden, an ihrem Arbeitsplatz aufgetaucht sein und sie mit dem Auto verfolgt und damit gegen eine bereits zuvor verhängte einstweilige Verfügung verstoßen haben.

Der Schwester der Ex habe er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das Handy kurzzeitig weggenommen. Über einen Dritten habe er sich Zugang zu ihrem Account in einem Sozialen Netzwerk verschafft. Damit soll er an verschiedene Empfänger Einladungen der Frau zum Geschlechtsverkehr geschickt haben. Zwischen den beiden dürfte es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Deswegen war auch die Frau angeklagt, sie habe ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Sie wurde allerdings vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Ohrfeigen und Sachentzug gestanden

Der Mann gestand in der Verhandlung nur, dass er seiner Ex-Freundin ein paar Ohrfeigen gegeben habe. Auch für den Sachentzug übernahm er die Verantwortung, alles andere bestritt er. Letztlich wurde er aber wegen Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung gegenüber seiner Schwester schuldig gesprochen, dazu wegen Stalking und Körperverletzung seiner Ex-Freundin und wegen Betruges bei einem Kauf und Verleumdung.

Antiaggresssionstherpie und Bewährungshilfe

Bei der Strafbemessung mildernd waren seine bisherige Unbescholtenheit, dass er den beim Betrug angerichteten Schaden wiedergutgemacht hat und sein Teilgeständnis, erschwerend das Zusammentreffen etlicher Delikte. Neben der Haftstrafe wurde auch Bewährungshilfe und eine Antiaggressionstherapie angeordnet. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, sein Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.