Akten bei Gericht
ORF
ORF
Chronik

Zehn und drei Jahre Haft für „Staatsverweigerer“

Zwei mutmaßliche „Staatsverweigerer“ sind am Mittwochabend in Steyr zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden. Einer wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, der andere zu drei Jahren teilbedingt.

Als Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung sprachen die Geschworenen die beiden Österreicher wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verteidiger sprach von „Papierterroristen“

Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wurde im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Steyr der Prozess gegen einen 55-Jährigen und einen 56-Jährigen in zwei Tagen durchgezogen. Der Erstangeklagte soll laut seinem Verteidiger nur ein „Papierterrorist“ sein, der Zweitangeklagte ein eher naiver Mitläufer. Über sie die „Keule des Hochverrats“ zu schwingen, fand auch die Verteidigerin des älteren überzogen. Dennoch sprachen die Geschworenen die Männer wegen dieses Verbrechens schuldig, auf das zehn bis 20 Jahre Haft stehen.

Herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit war strafmildernd

Der Zweitangeklagte erhielt dennoch aufgrund außerordentlicher Strafmilderung nur drei Jahre Gefängnis, zwei davon bedingt. Ihm wurden sein Geständnis sowie sein untergeordneter Tatbeitrag zugute gehalten. Strafmildernd wurde für den Erstangeklagten seine herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit gewertet sowie die Tatsache, dass die Taten nur beim Versuch geblieben waren. Der 55-Jährige meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen seine ausgefassten zehn Jahre Haft an. Der Zweitangeklagte und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Erwin Pröll sollte verhaftet werden

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden vorgeworfen, zwischen 2014 und 2018 als führendes Mitglied der staatsfeindlichen Verbindung „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) die ordentliche Gerichtsbarkeit der Republik Österreich erschüttern und eine Übergangsregierung bilden haben zu wollen. Der ICCJV soll geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In dem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt.

Die in Steyr angeklagten Männer sollen zudem Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann jene Übergangsregierung zu bilden.

„Bin demokratischer Mensch und Christ“

„Ich widerspreche allen Anklagepunkten“, hatte der 55-Jährige am Ende des Beweisverfahrens erklärt. „Ich liebe die Wahrheit, und das Übel der Welt ist die Gier“, monologisierte er über die „Endzeit der Welt“. Unrechtes habe er nie im Sinn gehabt, er sei ein „demokratischer Mensch“ und ein „Christ“, versicherte der ehemalige Berufsschullehrer dem Gericht.

Der 56-Jährige hingegen gab sich eher zerknirscht. „Ich habe mir nie gedacht, dass es so weit kommen wird.“ Ihm tue „das Ganze aufrichtig leid“. Zum ICCJV sei er gekommen, weil sich dieser internationale Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte einsetze. Wie dieses Ziel erreicht werden sollte, darauf wusste er keine Antwort zu geben. Dem Hinweis des Richters, das sei in dem von den beiden Angeklagten unterzeichneten Statut der Vereinigung genau festgehalten, begegneten diese mit Schweigen.

Rechtsanwältin sollte „ausgeschaltet“ werden

Auch die geladenen Zeugen, großteils ICCJV-Mitglieder mit teils noch laufenden Strafverfahren, wollten nichts von bewaffneten Sheriffs und Umsturzplänen wissen. Lediglich einer erklärte, es sollten „korrupte und ungerechte Menschen weggesperrt werden“.

Eine davon war offenbar eine Rechtsanwältin aus dem niederösterreichischen Hollenbach, die dem Gericht mit dramatischen Worten von den Repressalien berichtete, denen sie 2014 durch den ICCJV ausgesetzt war. Sie müsse „als letzte Gefahr ausgeschaltet“ werden, und daher werde ein „Präzedenzfall für ganz Europa geschaffen“, sei ihr gedroht worden.