Gerichtssaal
FOTOKERSCHI.AT/MADER
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Chronik

Prozess gegen „Staatsverweigerer“ fortgesetzt

Der Hochverratsprozess gegen zwei mutmaßliche „Staatsverweigerer“ ist am Mittwoch in Steyr mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt worden. In dramatischen Worten schilderte eine Juristin ihre Erlebnisse vom Sommer 2014.

Monatelang sei die Frau, die als Sachwalterin für ein Mitglied der staatsfeindlichen Verbindung ICCJV im niederösterreichischen Hollenbach bestellt worden war, von Mitgliedern massiv bedrängt worden. Im Juni 2014 sei ihr telefonisch angekündigt worden, dass man dem ICCJV-Mitglied zum Recht verhelfen werde.

„Die wollen dich abholen“

Wenig später erhielt die Anwältin von einem Polizisten einen Warnanruf, er habe „acht Narren aus dem Dienstposten geschmissen, die wollen dich abholen“. Auf ihrem Vierkanthof, auf dem sie alleine lebt und ihre Kanzlei hat, fand die Anwältin im Briefkasten eine Vorladung zum ICCJV. Sie müsse „als letzte Gefahr ausgeschaltet“ werden und daher werde ein „Präzedenzfall für ganz Europa geschaffen“, berichtete die Bedrohte hörbar aufgewühlt.

Über Raumpflegerin hergefallen

Einmal seien bewaffnete Staatsverweigerer auf ihrem Anwesen über ihre Raumpflegerin hergefallen, weil sie wohl annahmen, diese sei die Sachwalterin. Wenig später fand die Juristin in ihrem Wohnort und Umgebung überall Haftbefehle gegen sie affichiert. „So müssen Fanatiker sein“, meinte sie abschließend.

Immer wieder Erinnerungslücken

Die Befragung der als Zeugen geladenen ICCJV-Mitglieder lief an beiden Prozesstagen überwiegend nach dem selben Schema ab. Zuerst erklärten die Vorgeladenen, dass es dem „International Common Law Court of Justice Vienna“ darum gehe, sich für Menschen- und Völkerrechte einzusetzen. Ein „Ich weiß nicht“, erhielt der Richter dann meist auf die Folgefrage, wie das in Österreich umgesetzt werden solle. Beim Verweis auf das Statut, in dem dies genau ausgeführt wird und das von einigen Zeugen auch unterzeichnet worden war, kamen Erinnerungslücken.

Die Darstellung, der ICCJV sei eine NGO, nahm das Gericht den Zeugen jedenfalls nicht ab. So gehe etwa aus dem Statut hervor, dass eine Verfolgung derer möglich ist, die sich gegen jenen internationalen Gerichtshof stellen. Dafür wurden Sheriffs bestimmt, von denen auch zwei im Zeugenstand saßen. Einer von ihnen besaß nicht registrierte Faustfeuerwaffen."Das war ein blöder Spleen", tat dieser ab. Er habe zwar den Sheriff-Ausweis besessen, aber „man hat ihn nicht gebraucht“.

„Rücktritt aller Exekutivorgane und der Judikative“

Ein ehemaliges Gründungsmitglied des oberösterreichischen ICCJV entschied sich deshalb für die Vereinigung, weil es dort „Gerechtigkeit gibt, die es heute nirgendwo gibt“. Daher sollten „korrupte und ungerechte Menschen weggesperrt werden“. Zu dieser Personengruppe habe der ehemalige Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, gezählt. Das habe er jedenfalls vage mitbekommen. Außerdem wollte man den Rücktritt aller Exekutivorgane und der Judikative, zeigte er sich doch ein wenig auskunftsfreudig. „Und was hieße das für mich“, wollte der Richter wissen. Hätte er stellvertretend für das österreichische Rechtssystem ausgetauscht werden sollen? Daran könne er sich nicht mehr erinnern, es sei schon so lange her, endete die Mitteilungsbereitschaft.

Entführung von Anwältin geplant

Die zwei Angeklagten sollen jedenfalls als Führungsmitglieder des ICCJV zwischen 2014 und 2018 geplant haben, die als Zeugin geladene Rechtsanwältin zu entführen sowie Ex-Landeshauptmann Pröll zu verhaften. Weiters hält ihnen die Staatsanwaltschaft vor, Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert zu haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann eine „Übergangsregierung“ zu bilden.

Daher müssen sie sich seit Dienstag wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt vor einem Geschworenengericht verantworten. Über die mutmaßlichen Staatsverweigerer, 55 und 56 Jahre alt, soll am Mittwoch ein Urteil gefällt werden.