Gerichtssaal
fotokerschi.at/Mader
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Chronik

„Staatsverweigerer“: Erinnerungslücken vor Gericht

Seit Dienstag müssen sich zwei mutmaßliche „Staatsverweigerer“ am Landesgericht Steyr unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten. Angeklagte und vor allem Zeugen wiesen am ersten Verhandlungstag Erinnerungslücken auf.

Die 55 und 56 Jahre alten Angeklagten bekannten sich am Beginn der Verhandlung nicht wirklich schuldig. Die zwei Österreicher sollen Führungsmitglieder der staatsfeindlichen Verbindung „International Common Law Court of Justice Vienna“ (ICCJV) gewesen sein. Diese soll zwischen 2014 und 2018 geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In dem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt.

Ankläger: „Staatsgefährdende Machenschaften“

Die beiden in Steyr angeklagten Männer sollen zudem Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann eine Übergangsregierung zu bilden.

Für den Staatsanwalt standen „staatsgefährdende Machenschaften“ damit außer Streit. So wollten die ICCJV-Mitglieder „mit Gewalt die Gerichtsbarkeit außer Kraft setzen“ und die Regierung stürzen. Nachdem die beiden Angeklagten für zurechnungsfähig erklärt wurden, glaubte der Staatsanwalt auch nicht, dass sie nur „Maulhelden“ seien.

Verteidiger bezeichnet Mandanten als „Querulant“

Der Verteidiger des Erstangeklagten sah in seinem Mandanten einen „Querulanten“. Nach dem Lesen der seitenlangen Anklageschrift sei er zu dem Eindruck gekommen, dass hier „mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“. Denn, so habe er nachgezählt, in dieser stehe 183-mal das Wort ‚versucht‘. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten wiederum betonte das Gut der freien Meinungsäußerung, von dem ihr Mandant Gebrauch gemacht habe.

Die vorgehaltenen Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt kann laut den Verteidigern den beiden Männern nicht zur Last gelegt werden.

„Gott hat den Staatsbankrott vorgesehen“

Der Erstangeklagte wiederholte vor Gericht gebetsmühlenartig, ein „demokratischer Mensch“ und „Christ“ zu sein. Gott habe den „Staatsbankrott vorgesehen“, es benötige „einen Schuldenschnitt“, um wieder bei null anzufangen, monologisierte der Ex-Berufsschullehrer und jetzige (Natur)Kochlehrling.

Haftanträge gegen Regierungsmitglieder

Ob er daher Haftanträge gegen die Regierungsmitglieder gestellt habe, um dann eine Übergangsregierung zu gründen, diese Frage beantworte er dem Richter nicht. Aber: Wegen Fluchtgefahr ersuchte der Angeklagte bei der Exekutive, Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen verhaften zu lassen. „Wenn ein Staatsoberhaupt sein Volk seit Jahr und Tag betrügt, ist das nicht mehr rechtens", begründete er sein Ansinnen als ICCJV-Mitglied.“ Grundsätzlich sei er jedoch „ein friedlicher Mensch“. Allerdings ist der Angeklagte nicht unbescholten, seine letzte Vorstrafe stammt vom Juli 2017 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Der Zweitangeklagte versicherte, nur deshalb zum ICCJV gegangen zu sein, weil sich die Vereinigung den Menschen-, Völker- und Naturrechten verpflichtet sieht. Von bewaffneten Sheriffs, die der Verein aufstellte, will er ebenso nichts mitbekommen haben wie von dem Plan, im niederösterreichischen Hollenbach eine als Sachwalterin eingesetzte Rechtsanwältin zu entführen und vor ein eigenes Gericht zu stellen. „Ich habe auch nie die Regierung angezeigt“, wurde der Fliesenleger dann laut. „Ich war da absolut nicht voll dabei, das hat mich alles gar nicht so interessiert“, gab er sich als naiver Mitläufer.

Zeugen mit Erinnerungslücken

Von Zeugen, einige schon in anderen Verfahren verurteilt, wollte der Richter den Zweck des ICCJV wissen. Der „Generaldirektor“ betonte, einziges Ziel der Vereinigung sei, einen internationalen Gerichtshof für Menschenrechte zu implementieren. Damit sollte etwa auch Menschen in Afrika die Möglichkeit gegeben werden, sich an einen Menschenrechtsgerichtshof zu wenden, führte er dem Gericht aus. „Die Statuten sagen jedoch etwas anders“, hielt ihm der Richter vor. So sollte die innerstaatliche Gerichtsbarkeit ersetzt werden.

In Ansfelden wurde auch ein oberösterreichischer Gerichtshof gegründet. Davon wollte der „Generaldirektor“ jedoch nichts mehr wissen. Dass jedes Landesgericht schriftlich aufgefordert wurde, notfalls auch mit Gewalt, zwei bis drei Räume dem ICCJV zur Verfügung zu stellen, an derartige Mitteilungen konnte er sich nur noch dunkel erinnern.

Genauso verschwommen blieben auch die Erinnerungen der „Sheriffs“ des ICCJV. Mit Gewalt oder Androhung dieser die Staatsform ändern, wollte aber niemand. Am Mittwoch sollen weiter Zeugen aussagen. Ein Urteil ist möglich. Im Falle einer Verurteilung drohen zehn bis 20 Jahre Haft.