Mühlviertel, Raum Bad Zell
ORF/sk
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Politik

Neue Raumordnung gegen Zersiedelung

Eine neue Raumordnungsgesetzes-Novelle für Oberösterreich ist am Mittwoch auf Schiene gebracht worden. Damit sollen etwa Supermärkte und Geschäfte wieder in die Ortszentren gebracht werden, oder leerstehende Gebäude genutzt bevor Umwidmungen gemacht werden.

Kein Stadionbau beim Pichlingersee, sondern Rückkehr des LASK auf die Linzer Gugl, kein vierter Supermarkt für Wallern an der Trattnach (Bezirk Grieskirchen) und kein Lebensmittelmarkt für Raab (Bezirk Schärding) am Ortsrand, dafür ein Ausbau eines Supermarktes im Ortszentrum – diese Entwicklungen im letzten Jahr waren laut Raumordnungslandesrat Markus Achleitner ein Vorgeschmack auf das neue Raumentwicklungskonzept.

Handelsflächen in Ortszentren

Neue Handelsflächen sollen in erster Linie in den Ortszentren angesiedelt werden und künftig mehrgeschossig sein, so Achleitner: „Die Parkplätze im Untergeschoß, im Erdgeschoß ein Supermarkt und obendrüber zwei Geschoße mit Wohnungen, Büros oder Mischnutzungen – und am besten oben drauf noch eine Photovoltaikanlage – das ist der Supermarkt der Zukunft“.

OÖ in Zahlen:
– Gesamtfläche 1.198.200 Hektar
– 92 Prozent Grünland und Wald
– 2 Prozent Gewässer
– 2 bebaute Fläche
– 1 Prozent Verkehrsfläche
(Quelle: Land OÖ)

Ein anderer Punkt: die Zersiedelung soll gestoppt werden. Falls die Novelle, so wie sie derzeit auf dem Tisch liegt, umgesetzt wird, würden Baulandsicherungsverträge vorgeschrieben. „‘Ich kauf das und behalte es mir 100 Jahre für meine Kinder und Enkel‘ das wird es nicht mehr geben“. Die Gemeinen können künftig in privatrechtlichen Vereinbarungen für Grundstücke eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf, sieben, zehn Jahren festlegen. Ansonsten müsse zum Beispiel rückgewidmet werden oder die Gemeinde ein Vorkaufsrecht haben.

Wohnraumschaffung auf Bauernhöfen

Wer Bauland hortet soll tiefer in die Tasche greifen müssen. Es wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, dass sie die Erhaltungsbeiträge für unbebautes Bauland verdoppeln. Bei Bauernhöfen wird darauf gesetzt, dass mit der Raumordnungsnovelle ungenutzte landwirtschaftliche Gebäude vergrößert und verändert werden dürfen, um so Wohnraum zu schaffen. Umwidmungen von Grünland oder von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Neubauten für die nächste Generation soll es nicht mehr geben.

Der Entwurf für die Novelle geht jetzt in die Begutachtung. Geht es nach dem zuständigen Landesrat Markus Achleitner wird die Novelle im Sommer im Landtag beschlossen und würde dann im Herbst in Kraft treten.