Chronik

Ex-Objekt-21-Chef wieder vor Gericht

Der Drahtzieher des Neonazi-Netzwerks „Objekt 21“, der bereits 2013 zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, steht am Montag wieder vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, noch während seiner Haft einschlägiges Material gepostet zu haben.

Der 35-Jährige soll laut Anklage auf einem öffentlichen Facebook-Profil u.a. Fotos von seinen einschlägigen Tätowierungen, SS-Divisionsabzeichen, Runen, Hakenkreuze etc. gepostet und derartiges auch über WhatsApp verschickt haben. Bei seinen Schießübungen im Freien soll zwar niemand gefährdet worden sein, allerdings besteht gegen den Mann ein Waffenverbot.

Für die Justiz kein Unbekannter

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft im November 2018 bedingt aus der Strafhaft in Suben entlassen worden. Lange währte die Freiheit aber nicht, im März 2019 wanderte er erneut in Untersuchungshaft. Er ist für die Justiz kein Unbekannter: Sein Strafregister weist bereits neun Eintragungen auf, davon vier Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Am Montag steht der Mann wieder vor Gericht, am Mittwoch soll dann ein Urteil von den Geschworenen gesprochen werden.

Die ursprüngliche Gruppierung des Mannes, das sogenannte „Objekt 21“ hatte sich in Desselbrunn in einem Bauernhof eingemietet. Im Lokal des „Kultur- und Freizeitvereins“, wo u.a. Rechtsrock-Konzerte stattfanden, prangten Sprüche wie „Der Führer hat immer recht“ oder die mit dem Vereinslogo versehene „Reichskriegsflagge“ an der Wand. Darüber hinaus waren einige der Rechtsextremen als Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig und verübten für ihn Brandstiftungen bzw. Anschläge mit Skorpionen oder mit Buttersäure auf Etablissements der Konkurrenz.