Gerade in den ersten Monaten nach einem Sterbefall wünschen sich die Hinterbliebenen eine besondere Nähe zum Verstorbenen und beantragen, dass die Urne außerhalb des Friedhofs, in einer Wohnung aufbewahrt werden kann oder so wie zum Beispiel in Steinbach am Attersee geschehen, im Garten eines Hauses eingegraben wird. Das ist mit Genehmigung des Bürgermeisters auch rechtlich gedeckt.
Was passiert beim Hausverkauf?
Sieben Anträge wurden beispielsweise bisher in der 880 Einwohner zählenden Gemeinde Steinbach am Attersee gestellt, so Bürgermeisterin Nicole Eder. Ein Problem tritt aber dann auf, wenn das Haus verkauft wird und der Nachfolger nicht über das Urnengrab im Garten informiert worden ist.
Vorschlag 1: Im Grundbuch eintragen
Derzeit ist nicht festgelegt wo und wie Urnen im Garten registriert werden. Das ist vor allem bei einem Eigentümerwechsel des Grundstücks ein Problem. Bürgermeisterin Eder fordert daher einen Eintrag der Urnen in das Grundbuch. Damit könnten unliebsame Überraschungen vermieden werden.
Vorschlag 2: Aufbewahrung zeitlich begrenzen
Eine andere Möglichkeit wäre, die Aufbewahrung außerhalb des Friedhofs zeitlich zu begrenzen, so Martin Dobretsberger, der Sprecher der Bestatter in Oberösterreich. Er plädiert dafür, die Aufbewahrung von Urnen außerhalb des Friedhofs etwa auf dem eigenen Grundstück oder in der Wohnung per Bescheid für etwa ein oder zwei Jahre zu genehmigen. Das könne den Hinterbliebenen bei der Trauerarbeit helfen, so Dobretsberger. Dann sollte die Urne aber auf einen Friedhof kommen.
Land arbeitet an Gesetzesnovelle
Von Seiten des Landes war heute zu erfahren, dass derzeit an einer Novelle des Leichenbestattungsgesetzes gearbeitet wird und die Sanitätsdirektion mit der Innung der Leichenbestatter in Kontakt sei. Die Forderungen würden derzeit geprüft und werden im Fall des Falles in die Gesetzesnovelle eingearbeitet.