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Urteil gegen Bürgermeister bestätigt

Das Urteil gegen den Bürgermeister von Pichl bei Wels (Bezirk Wels-Land), Johann Doppelbauer (ÖVP), ist am Freitag vom Oberlandesgericht Linz bestätigt worden. Doppelbauer war wegen Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Die Strafe gegen den Bürgermeister ist rechtskräftig, hieß es vom Oberlandesgericht Linz gegenüber Radio Oberösterreich. Doppelbauer war in erster Instanz am Landesgericht Wels zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden und hat dagegen berufen. Das Verfahren ging schließlich vom obersten Gerichtshof zurück an das Oberlandesgericht Linz, das als letzte Instanz entschied.

Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft

Das Gericht übernahm das erstinstanzliche Urteil vollständig, Doppelbauer hat nun auch keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gegen das Urteil vorzugehen, so ein Sprecher des Oberlandesgerichts. Der ÖVP-Politiker musste sich wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, die Anschlusspflicht bei Wasser und Kanal nicht ausreichend vollzogen zu haben. Dadurch sei der Gemeinde ein Schaden entstanden.

Weil es eine Strafe von mehr als zwölf Monaten bedingt ist, verliert der Bürgermeister mit der Zustellung des Urteils auch automatisch sein Amt. Das hat das Land Oberösterreich auf ORF-Anfrage bestätigt. Die Geschäfte übernimmt vorerst die Vizebürgermeisterin. Ein neuer Bürgermeister oder Bürgermeisterin muss durch den Gemeinderat gewählt werden.

Auch Urteil gegen Amtsleiter bestätigt

Im Prozess ging es konkret um mehr als 90 Liegenschaften von Unternehmen und Gemeindebürgern. 15 Fälle endeten mit einer Verurteilung. Aus dem Land Oberösterreich heißt es, dass Doppelbauer mit der Verurteilung sein Amt als Bürgermeister verliert. Angeklagt war auch der frühere Amtsleiter von Pichl bei Wels. Er wurde erstinstanzlich zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Auch dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Linz bestätigt und ist bereits rechtskräftig.