Andreas Pablik
APA/ROLAND SCHLAGER
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Chronik

Zwischenurteil: Swap-Vertrag hatte „nie Bestand“

Das Handelsgericht Wien hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Bawag P.S.K. und Linz rund um ein verlustreiches Finanzgeschäft der Stadt in einem Zwischenurteil recht gegeben.

Der Swap-Vertrag hatte „nie Bestand“, sagte Handelsgericht-Richter Andreas Pablik am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Er sei „sicher zum Entschluss gekommen“, dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei.

Streitwert von über 500 Millionen Euro

Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Millionen Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Die Stadt Linz hatte im April 2019 einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem Zivilverfahren zu erreichen. Im vergangenen Oktober blitzte die BAWAG mit einem Ablehnungsantrag gegen den Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ab.

Bürgermeister Luger sieht grundsätzlichen Etappensieg

Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zeigt sich erleichtert über dieses grundsätzliche Urteil: „Richter Mag. Andreas Pablik hat die Argumentation unseres Anwaltsteams geteilt. Er hielt fest, dass erstens der Gemeinderat mit diesem Geschäft befasst hätte werden müssen. Und er hielt zweitens fest, dass das Geschäft nicht zur Optimierung geeignet war. Und deshalb ist der Geschäftsabschluss nicht gültig zustande gekommen, also der Vertrag schlichtweg ungültig“. Luger spricht allerdings nur von einem „Etappensieg“, denn der Rechtsstreit werde sicher noch weitergehen.

„Wichtiger Meilenstein“ für ÖVP

Für Vize-Bürgermeister Bernhard Baier (ÖVP) ist das Zwischenurteil ein wichtiger Meilenstein im seit 2013 laufenden Verfahren am Handelsgericht mit einem Streitwert von rund einer halben Milliarde Euro. Baier sagt: „Die ÖVP Linz ist immer für einen objektiven Richterspruch und wiederholt gegen Mediations- bzw. Vergleichsgespräche – wie zuletzt im Gemeinderat am 25.10.2018 – eingetreten. Diese Haltung war goldrichtig und wird von uns auch fortgeführt.“

FPÖ und Grüne erleichtert und erfreut

Erleichterung und Freude sind die ersten Reaktionen von Grünen und Freiheitlichen in Linz zu dem Zwischenurteil. Die grüne Stadträtin Eva Schobesberger sagt, es sei „…erfreulich, dass sich die Rechtsmeinung der Stadt durchgesetzt hat.“ Sie hoffe auch, dass dieses Urteil zum Wohle der Stadt im Instanzenzug hält.

Das hofft auch der freiheitliche Vizebürgermeister Markus Hein. Er zeigt sich angesichts des Zwischenurteils erleichtert und sieht die freiheitliche Position – nicht auf die bisherigen Vergleichsangebote einzugehen – voll bestätigt. Das Urteil bringe ein erstes Aufatmen für die „ohnehin stark finanzbelastete Stadt“, so Hein.

NEOS sehen keinen Grund zum Aufatmen

Hoffnungsvoll aber nicht erleichtert zeigen sich die NEOS Linz. NEOS Finanzsprecher Felix Eypeltauer sagt, dass der Stadt nach wie vor die Katastrophe drohe, da der Ausgang des Prozesses noch vollkommen ungewiss sei. Selbst im günstigsten Fall eines Vergleiches würden der Stadt noch immer 250 Millionen Euro und Millionen an Anwaltskosten drohen, so Eypeltauer.