Ein Buch wird als Weihnachtsgeschenk verpackt
ORF.at/Roland Winkler
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Wirtschaft

Worauf beim Umtausch zu achten ist

Nicht alle Geschenke, die zu Weihnachten unter dem Christbaum liegen, rufen Freude hervor: Der Pullover ist zu klein, das Buch steht schon lange im eigenen Bücherregal, oder der Schmuck gefällt nicht. Dann bleibt nur ein Umtausch, oder eine Rückgabe.

Laut Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ zunächst unterschieden werden, ob man online einkauft hat oder in einem Geschäft an der Straße bzw. einem Einkaufsszentrum: „Wir haben im Online-Handel ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, beim stationären Handel, also im Geschäft, hat man hingegen kein generelles Umtauschrecht, da ist es Vereinbarungssache.“

„Bestätigung auf Kassazettel bei Kauf in Geschäft“

Bei kleineren Geschäften rät Weiss, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen beziehungsweise: „Sie erkundigen sich, ob ein Umtausch oder Geld zurück möglich ist und wie lange. Und dies lassen Sie sich am Kassazettel bestätigen.“

„Originalverpackungen aufbewahren“

Besonders wichtig sei auch, die Originalverpackungen aufzubewahren, weil viele Firmen das Produkt nur in der Originalverpackung zurücknehmen. Wenn das Geschenk hingegen mangelhaft geliefert wird, also defekt ist, dann habe man ein Recht auf Reparatur oder Austausch, so Weiß.