Außenansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH)
APA/HERBERT NEUBAUER
APA/HERBERT NEUBAUER
Politik

Reaktionen aus OÖ auf gekippte Sozialhilfe neu

Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag Kernpunkte der neuen Sozialhilfe gekippt. SPÖ und Grüne in Oberösterreich sehen sich in ihrer Kritik bestätigt, ÖVP und FPÖ nehmen die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis.

Konkret wurden der Höchstsatz für Kinder aufgehoben und auch die Verknüpfung der Sozialhilfe an Sprachkenntnisse. Bei den Kindern geht es um die Staffelung, dass man für das erste 216 Euro, für das zweite 130 Euro und ab dem dritten dann nur noch 43 Euro bekommt. Das sei verfassungswidrig, so die Höchstrichter. Und auch die Koppelung der vollen Mindestsicherung von 863 Euro an gute Deutsch- oder Englischkenntnisse ist verfassungswidrig. ÖVP und FPÖ hatten beschlossen, jenen 300 Euro zu streichen, die diese Sprachkenntnisse nicht vorweisen können.

Sieben Bundesländer warteten VfGH-Entscheid ab

Für Oberösterreich hat das weitreichende Auswirkungen: Während man in sieben Bundesländern mit dem Gesetzesbeschluss zur Sozialhilfe neu noch zugewartet hat, haben Ober- und Niederösterreich ihre Landesgesetze schon beschlossen. Die Sozialhilfe neu sollte eigentlich am 1. Jänner in Kraft treten. Wie es jetzt weitergeht, ist offen.

SPÖ: „Handwerklich schlampiges Gesetz“

SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer sagte gegenüber dem ORF Oberösterreich, die Kritikpunkte der SPÖ schon vor der Begutachtung hätten sich vollinhaltlich bestätigt, etwa die Kinderrichtsätze oder der sogenannte Arbeitsqualifizierungsbonus, also die Sprachkenntnisse. Gerstorfer spricht von einem handwerklich schlampigen Gesetz, das nur Kinderarmut produziert hätte.

Grüne: „Mehrfach vor diesem Pfusch gewarnt“

Auch Grünen-Chef Stefan Kaineder sagte Dienstagnachmittag gegenüber dem ORF Oberösterreich, man habe mehrfach vor diesem Pfusch gewarnt, auch Experten. Vier Jahre seien jetzt Gerichte damit beschäftigt gewesen, Armut sei aber effektiv nicht bekämpft worden, so Kaineder.

ÖVP und FPÖ: „Bekennen uns zur notwendigen Reform“

Anders sehen das ÖVP und FPÖ in Oberösterreich: Wolfgang Hattmannsdorfer und Herwig Mahr betonen am Dienstag gemeinsam, man bekenne sich weiter zu der notwendigen Reform der Mindestsicherung. Man nehme die Entscheidung des VfGH aber zur Kenntnis. In Oberösterreich habe man gehandelt und auch Möglichkeiten ausgeschöpft, einzelne Personengruppen zu entlasten. Der Bund habe aber anders entschieden und sei daher auch jetzt gefordert, das Grundsatzgesetz zu reparieren, so Hattmannsdorfer und Mahr, die darauf verweisen, dass die ursprüngliche, oberösterreichische Regelung vor dem Verfassungsgericht gehalten hat.

Die Regelungen in Oberösterreich ab Jänner

Natürlich bleibt die Frage, wie man das Ganze in Oberösterreich ab Jänner regeln wird. Laut dem Verfassungsdienst des Landes wird der Landtag in seiner Jänner-Sitzung gut daran tun, entsprechende Reparaturen zu beschließen, vor allem was die Staffelung bei den Kindern anlangt. Die ursprüngliche Regelung in Oberösterreich hatte ja eine Abstufung nicht vorgesehen, sondern da hätte jedes Kind gleich viel bekommen. Diese Regelung könnte jetzt doch wieder zum Einsatz kommen, da ja die Abstufungen, die der Bund ins Gesetz geschrieben hat, verfassungswidrig sind.

Bei den Deutschkenntnissen werde vorläufig eine Vollzugsanordnung reichen, heißt es beim Verfassungsdienst. Also die Anordnung an die ausführenden Ämter und Behörden, die Deutschkenntnisse nicht für die Gewährung der Mindestsicherung heranzuziehen. Abzuwarten bleibt jedenfalls, ob eine neue Bundesregierung das Gesetz repariert oder überhaupt auf ein Grundlagengesetz zur Mindestsicherung verzichtet und es den Ländern überlässt.

Drittes Projekt von VfGH gekippt

Es ist die dritte Entscheidung der Verfassungsrichter über Gesetze der ehemaligen Regierung. Während die Neuregelung der Sozialversicherungen und damit die Fusion der Länderkrankenkassen zu einer Bundeskasse weitgehend gehalten hat, wurden das Sicherheitsgesetz und jetzt die Sozialhilfe neu in wesentlichen Punkten als verfassungswidrig eingestuft.