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Chronik

Nach Betrug: Staatsbürgerschaft aberkannt

Das Landesverwaltungsgericht hat einer Frau aus dem Nicht-EU-Ausland nun endgültig die Staatsbürgerschaft aberkannt. Und zwar, weil sie den dafür notwendigen positiven Deutschtest erschlichen hatte.

Die Causa steht im Zusammenhang mit mehreren anderen solchen Fällen, bei denen eine Prüferin in Oberösterreich im großen Stil Sprachprüfungen gegen Geld manipuliert hat. Diese Frau wurde im Frühjahr noch nicht rechtskräftig zu 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

68 Fälle waren bei Gericht bekannt, Spitzenreiter war ein Deutschtest beidem 37 von 45 Fragen ausradiert und ausgebessert waren.

Weitere Verfahren noch im Gange

Verfahren gegen die Prüflinge sind teilweise noch im Gange. Nach dem Urteil des Gerichts gegen die Prüferin nahm die Landesregierung das Verfahren wieder auf und erkannte der Frau, die sich den Deutschtest erschlichen hatte, die Staatsbürgerschaft ab.

„Zertifikat durch Straftat erschlichen“

Sie ging daraufhin zum Landesverwaltungsgericht, bekam dort aber nicht recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das ursprüngliche Zertifikat durch Straftaten erschlichen worden war und auch kein anderer Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse erbracht wurde.