Autowrack nach dem Unfall in Taufkirchen
BFKDO SCHÄRDING
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Chronik

Teilbedingte Haftstrafe nach tödlichem Alkounfall

Mit einer teilbedingten Haftstrafe ist am Donnerstag am Landesgericht Ried im Innkreis der Prozess gegen einen jungen Lenker nach einem tödlichen Unfall zu Ende gegangen.

Der 20-jährige Lenker wurde Donnerstagvormittag zu einer Haftstrafe von 15 Monaten, fünf davon unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit nicht zugelassenem Auto unterwegs

1,75 Promille Alkohol im Blut, dazu ein Mix aus Cannabis und Amphetaminen und überhöhte Geschwindigkeit: Die Umstände waren laut Anklage fatal, die zu dem schweren Unfall Anfang Juli in Taufkirchen geführt haben. Der 20-jährige Lenker war überdies mit einem nicht zugelassenen Auto mit abgelaufenem deutschen Kennzeichen unterwegs, er hatte auch keinen Führerschein.

Autowrack nach dem Unfall in Taufkirchen
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Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft

Mit 145 km/h kam der Mann in der Ortschaft Jechtenham von der Straße ab. Der Wagen prallte gegen ein Marterl, dann gegen einen Baum und ein Buswartehäuschen und blieb völlig zerstört am Dach liegen. Ein 21-jähriger auf dem Rücksitz starb, eine 17-Jährige, ein 23-Jähriger und der Fahrer selbst wurden bei dem Unfall teils schwer verletzt. Bei den Einvernahmen gab der Lenker erst an, sich an nichts erinnern zu können.