Das Landesgericht Wels
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Prozess: Sexuelle Dienste für Sozialhilfe

Ein inzwischen pensionierter Beamter einer Bezirkshauptmannschaft, dem sexuelle Übergriffe auf zwei Klientinnen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialhilfe vorgeworfen werden, hat sich am Mittwoch im Landesgericht Wels verantworten müssen.

Er wies alle Anklagepunkte Vorwürfe zurück. Ein Urteil am Mittwoch ist nicht zu erwarten. Der Ex-Beamte stand wegen des Falles schon im vergangenen Jahr vor Gericht. Damals erklärte sich jedoch der Einzelrichter wegen der Schwere der Delikte für unzuständig.

Anklage von Staatsanwaltschaft ausgeweitet

Die Staatsanwaltschaft Wels weitete inzwischen ihre Anklage aus: Nicht nur Geschenks- und Vorteilsannahme sondern auch gefährliche Drohung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzung, weil eine der beiden betroffenen Frauen massive psychische Schäden davongetragen habe. Dem Mann wird vorgeworfen, jahrelang von ihnen sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) oder für Heizkostenzuschüsse und anderes verlangt beziehungsweise angenommen zu haben.

„Der größte Fehler meines Lebens“

In der nunmehrigen Verhandlung eines Schöffengerichtes gestand der Angeklagte eine außereheliche Beziehung mit einer der Frauen inklusive sexuellen Handlungen ein, die aber einvernehmlich gewesen sei – „der größte Fehler meines Lebens“ – sowie, dass er währenddessen die sie betreffenden Bewilligungs-Bescheide ausgestellt habe. Dabei habe jedoch in der Behörde das Vier-Augen-Prinzip geherrscht. Sie sei streng nach den Bestimmungen behandelt und weder bevorzugt noch benachteiligt worden.

„Anzeigen als Retour-Kutschen“

Mit der anderen Frau habe es überhaupt keine sexuellen Kontakte gegeben. Die Vorwürfe von beiden Frauen könne er sich überhaupt nicht erklären: „Ich habe niemals jemand bedroht oder zu etwas gezwungen.“ Im Gegenteil habe er den beiden auch Spendengelder von Sozialvereinen zukommen lassen. Bei seiner Befragung äußerte er die Vermutung, dass es sich bei den Anzeigen um „Retour-Kutschen“ handeln könnte. Die beiden Frauen schilderte er als psychisch labil oder sogar schwer alkoholkrank.

Am Mittwoch sollten auch Zeugen befragt werden. Die beiden Klientinnen waren nicht darunter. Ihre Aussagen in einer kontradiktorischen Befragung sind in Videos aufgezeichnet worden, die dem Gericht vorliegen.